Wahl zum Akronoischen Parlament: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Der [[Vertrag von Narolava]], der am 19. April von den Regierungschefs der STAVA-Mitglieder verabschiedet wurde, regelt die genaue Sitzzuteilung im Akronoischen Parlament nach Mitgliedsstaat. Die Sitze werden dabei nach der degressiven Proportionalität verteilt, kleinere Mitgliedsstaaten erhalten somit vergleichsweise mehr Parlamentssitze. Dabei erhält kein Mitgliedsstaat mehr als 180 Sitze. | ||
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| + | | [[Groß-Lusslien]]|| 101 | ||
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| + | | [[Grundistan]] || 13 | ||
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| + | | [[Ospor]]|| 31 | ||
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| + | | [[VSN]] || 180 | ||
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| + | | [[Reichsrepublik Wotania |Wotania]] || 100 | ||
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Version vom 7. Mai 2021, 21:29 Uhr
Die Wahlen zum Akronoischen Parlament finden alle sechs Monate nach dem allgemeinen Erwachsenenwahlrecht statt und gelten mit mehr als 450 Millionen Wahlberechtigten als die zweitgrößte demokratische Wahl der Welt.
Seit dem Beitritt Livoniens zum Staatenverbund Akronor im Jahr 2519 beträgt die Zahl der MdAP bei 675. Keine andere STAVA-Institution wird direkt gewählt, der Akronoische Ministerrat und der Akronoische Gipfel sind nur indirekt durch nationale Wahlen legitimiert. Während die akronoischen politischen Parteien das Recht haben, STAVA-weit für die Akronorwahl zu werben, findet der Wahlkampf immer noch durch nationale Wahlkampagnen statt, die mit nationalen Delegierten der nationalen Parteien werben.
Wahlrecht
Der Vertrag von Narolava, der am 19. April von den Regierungschefs der STAVA-Mitglieder verabschiedet wurde, regelt die genaue Sitzzuteilung im Akronoischen Parlament nach Mitgliedsstaat. Die Sitze werden dabei nach der degressiven Proportionalität verteilt, kleinere Mitgliedsstaaten erhalten somit vergleichsweise mehr Parlamentssitze. Dabei erhält kein Mitgliedsstaat mehr als 180 Sitze.
Artikel 2 regelt die genaue Zuteilung. Jeder Mitgliedstaat erhält ungeachtet seiner Bevölkerungszahl 5 Sitze. Hinzu kommt etwa ein Sitz pro Tranche, die sich nach der Bevölkerungszahl des Mitgliedstaats richtet.
- ein Sitz pro 500.000 Einwohner bei einer Bevölkerung bis zu 20 Millionen Einwohner
- ein Sitz pro 750.000 Einwohner bei einer Bevölkerung zwischen 20 und 80 Millionen Einwohner
- ein Sitz pro 1.000.000 Einwohner bei einer Bevölkerung über 80 Millionen Einwohner
Daraus ergibt sich folgende Sitzzuteilung:
| Land | Sitze |
|---|---|
| Dianien | 74 |
| Groß-Lusslien | 101 |
| Grundistan | 13 |
| Ospor | 31 |
| Torassia | 134 |
| VSN | 180 |
| Wotania | 100 |
| Livonien | 42 |