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Das Militär des Rythanischen Reichs bestand aus zwei Teilen: Zum einen die ständige Kaiserliche Armee, die direkt dem Kaiser unterstellt war und sich in ständiger Bereitschaft befand. Dazu gehörten jegliche torassischen Streitkräfte sowie ab 2278 auch jegliche Streitkräfte aus Ospor. Darüber hinaus war jedes Reichsfürst verpflichtet, einen Zehnt seines Heeres direkt dem Zaren in Khazara zu unterstellen. Auf der anderen Seite bestand die dezentrale und nichtständige Armee des Rythanischen Reichs. Sie setzte sich aus den einzelnen Armee-Kontingenten der Reichsgebiete zusammen, die im Kriegsfall aktiviert werden konnten. Sie standen weiterhin unter dem Kommando ihrer jeweiligen Hoheiten, diese nahmen jedoch direkte Befehle des Kaisers entgegen. | Das Militär des Rythanischen Reichs bestand aus zwei Teilen: Zum einen die ständige Kaiserliche Armee, die direkt dem Kaiser unterstellt war und sich in ständiger Bereitschaft befand. Dazu gehörten jegliche torassischen Streitkräfte sowie ab 2278 auch jegliche Streitkräfte aus Ospor. Darüber hinaus war jedes Reichsfürst verpflichtet, einen Zehnt seines Heeres direkt dem Zaren in Khazara zu unterstellen. Auf der anderen Seite bestand die dezentrale und nichtständige Armee des Rythanischen Reichs. Sie setzte sich aus den einzelnen Armee-Kontingenten der Reichsgebiete zusammen, die im Kriegsfall aktiviert werden konnten. Sie standen weiterhin unter dem Kommando ihrer jeweiligen Hoheiten, diese nahmen jedoch direkte Befehle des Kaisers entgegen. | ||
Version vom 1. November 2020, 13:20 Uhr
Rythanisches Reich Рийтанская Империя (tor.) Riytanskaya Imperiya | |||
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2231–2372 | |||
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Amtssprache | Torassisch anerkannt: Ospori, Cherwenisch, Slawisch, Wotanisch, Gaffdisch, Rhedonisch, Erkassisch | ||
Hauptstadt | Khazara | ||
Staatsform | Konföderierte Erbmonarchie | ||
Regierungsform | Autokratie | ||
Staatsoberhaupt | Zar/in
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Regierungschef | Reichsminister (2363–2372) | ||
Einwohnerzahl | 2231: 48.000.000 2372: 153.000.000 | ||
Währung | Rythanische Krone | ||
Gründung | 15. Mai 2231 | ||
Nationalfeiertag | Zarentag 15. Mai | ||
Nationalhymne | Zhitya Riytaniya! | ||
Das Rythanische Reich war ein Imperium, das sich von 2231 nach dem Ende des Torassisch-Slawischen Erbstreits bis zur Ausrufung der Republik im Jahre 2372 über Zentral-, Süd- und Ostakronor erstreckte. Die offizielle Staatsbezeichnung ist torassisch Рийтанская Империя, Transkription: Riytanskaya Imperiya, wörtlich: „Rythanisches Imperium“. Ebenso finden die Bezeichnungen Rythanisches Zarenreich und zaristisches Rythanien zuweilen Verwendung.
Inhaltsverzeichnis
Name
Die älteste Erwähnung des rythanischen Ethnonyms geht auf den gertanesischen Philosophen Kraneth aus dem 12. Jahrhundert zurück, der verschiedene Formen wie Rithan, Ruiton, Ryhta, Rhaintan oder Rantan verwendete, um die Ethnie der im heutigen Torassia ansässigen Stämme zu bezeichnen.
Das rekonstruierte Autonym Rithan wird heute als Ableitung von ridhon ("rastlos") betrachtet, das ursprünglich "Menschen, die rastlos sind" bedeutet. Diese Bezeichnung bezog sich vor allem auf die nomadischen Kuralier. Das Wort ridhon ("rastlos") und der verwandte Begriff rhada ("Ruhm") stammen von der proto-rythanischen Wurzel phor-.
Aufgrund der negativen Konnotation der ursprünglichen Wortbedeutung wies Zar Viktor I. die torassische Wissenschaft an, das Wort "Rythanisch" folgend von rhada abzuleiten. So wurde der Rythanier-Begriff bis zum 25. Jahrhundert als "Menschen, die ruhmreich sind" übersetzt.
Geschichte
Anfänge
Torassisch-Slawischer Erbschaftsstreit
Zu Beginn des 23. Jahrhunderts rangen das Zarentum Slawija und das Königreich Torassia immer wieder um die Vorherrschaft in Südastolien. Der Konflikt war dabei auch religiös motiviert, denn Torassia war halloistisch, während in Slawija der Rekalutismus Staatsreligion war. 2213 beschloss man im Frieden von Bugovina, die Beziehungen zwischen den Staaten zu verbessern, im Zuge dessen kam es zu ersten Vermählungen zwischen den Angehörigen der beiden Königshäuser. So heiratete auch der torassische Kronprinz Alexander III. 2218 Anna I., die Tochter des Slawischen Zaren Igor V. 2220 wurde Alexander III. zum König von Torassia gekrönt, nachdem sein Vater Alexander II. altersbedingt verstorben war. 2223 verstarb Alexander III. bei einem Feldzug in der nähe von Posobor im heutigen Erkassien. Seine Frau Anna wurde daraufhin Königin von Torassia. 2226 starb der slawische Zar Igor VI., Sohn Igor V. und Bruder von Anna I., an einer Lungenentzündung. Da er bisher keine Nachkommen hinterlassen hatte, wurde Anna darauf auch zur Zarin von Slawija und ihr Sohn Viktor zum Thronfolger. Slawija und Torassia waren somit erstmals in Personalunion verbunden. In Folge dessen kam es zur Spaltung der slawischen Zarenfamilie. Ein Teil der Zarenfamilie, angeführt von Annas Cousin Jaroslav, war der Ansicht, dass Anna und ihr Sohn (und Thronfolger) Viktor, als Halloisten (Anna war mit der Heirat von Alexander III., vom Rekalutismus zum Halloismus konvertiert) nicht berechtigt waren, den slawischen Thron zu beerben. Jaroslav zettelte einen Volksaufstand an den Regentin Anna gewaltsam Niederschlagen ließ. Jaroslav und seine Verbündeten sahen sich daraufhin zur Flucht ins Exil gezwungen. Der Rest der slawischen Königsfamilie ließ sich hingegen zum Halloismus bekehren und zog zum Großsteil von Narazhov nach Khazara um.
Gründung und Anfänge
2331 ließ sich Anna I. in einer prunkvollen Zeremonie in Khazara, durch den Patriarch von Toruy, zur Zarin von Rythania krönen. Unter ihrer Herrschaft beendete sie die letzten Wiederstands und Separationsbewegungen in Slawija und eroberte Utahn, den Südosten Wotanias, sowie Krowuya. 2272 starb Anna I. im Alter von 69 Jahren. Wegen ihrer Errungenschaften in der Gründung und Erweiterung des Rythanischen Reiches, wurde ihr in der Geschichtsschreibung der Beiname "die Große" verliehen. Ihr Sohn Viktor I. wurde ihr Nachfolger auf dem rythanischen Zarenthron.
Die Nachfolgenden Zaren setzten die zum Teil sehr aggressive Expansionspolitik fort. So umfasste das Rythanische Reich zum Zeitpunkt der größten Ausdehnung, neben den "Kernländern" Torassia, Ospor, Kharanien und Slawija auch Graufurd, Krowuya, Livonien, Zajresh, weite Teile Buspors, den Westen Pahragraus und Erkassiens, sowie den Ostteil der heutigen DZR und den Südosten Wotaniens. 2305 erklärte Zar Viktor II. bei seiner Antrittsrede die Absicht, Rythanien zur Kolonialmacht zu machen. So kam es 2315 zur Gründung der Kolonie Neurythanien (Novorytania) an der Westküste Murabiens. 2321 folgte die Kolonie Voronien im Südosten Murabiens. Zudem wurden in Bangabandhu, sowie im Süden der Karpatischen Inseln mehrere Handelsposten gegründet.
Murabischer Kolonialkrieg und Untergang
Sein Nachfolger Andrej I. führte in dem Versuch, ganz Südmurabien zu kontrollieren und die Kolonien Neurythanien und Voronien zu verbinden, einen erbitterten Krieg gegen die lussische Kolonialmacht und die FRNX, den Rythanien schließlich verlor und zu hohen Reparationszahlung verpflichtete. Der verlorenen Krieg sorgte für viel Unmut in der rythanischen Bevölkerung. Da der Zarenhof die Erwirtschaftung der Reparationszahlung durch höhere Feudalabgaben auf die verarmte Landbevölkerung umzuwälzen versuchte, kam es ab 2355 in mehreren Teilen des Landes zu Aufständen. Der immer noch im Exil weilende Teil der slawischen Zarenfamilie, sah dies als Chance und unterstützte die slawischen Separationsbewegungen. Das kriegsgebeutelte Rythanien zeigte sich durch die zahlreichen Aufstände sichtlich überfordert. 2368 erklärte Slawija seine Unabhängigkeit, was zu einem Dominoeffekt führte. Immer mehr Landesteile erklärten sich für unabhängig. Ende des 24. Jahrhunderts war das Rythanischen Reich fast vollständig auf die Fläche der heutigen Republik Torassia zusammengeschrumpft.
Gebiet
Seine größte Ausdehnung erlangte das Reich zwischen 2336 und 2355 (mit der Einverleibung des ostakronoischen Großherzogtums Zajresh, weite Teile des vusporischen Ostens und der Herzogtümer Paland sowie Muruw und Thur) und war damit der größte zusammenhängende Staat bzw. Herrschaftsraum der Geschichte.
Das Reich grenzte 2350 an zehn Nachbarstaaten: das Sivalesische Reich, Pahragrau, Nygarde, Rhedon, Ratesien, Salwatien, Vaal, Wotania, Grundistan sowie an Davidien. Es grenzte ferner an die Rythanische See, den Duvarischen Golf, den Oronischen Ozean sowie an den Livitischen Ozean.
Reichsgebiete
Neben dem Gebiet des heutigen Torassias umfasste das Reich zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung in Akronor das Fürstentum Utahn (heutiger Teilstaat Niied in Dianien), die Königreiche Ospor und Kharanien (inklusive des kaltakischen Teils der heutigen VSN), den Ostteil Wotanias und Grundistans als Wrachgouvernement Wotanien sowie die damals eigenständigen Königreiche Slawien und Krowuien. In Tay Sógrat umfasste das Reich die Gebiete des heutigen Livoniens, das Königreich Graufurd sowie die dazugehörigen Herzogtümer Paland sowie Muruw und Thur. Ferne wurden Teile Zajreshs und der Westen Rhedons (als Vusporien) im 24. Jahrhundert Teil des Reichs. Der westlichen Präfekturen Erkassiens wurden als Herzogtum Konoviland Torassia unterstellt.
Reichsgebiet | Hauptstadt | Jahr der Eingliederung | |
---|---|---|---|
Königreich Torassia | Khazara | 2231 | |
Königreich Ospor | Bugovina | 2231 | |
Königreich Slawien | Narazhov | 2231 | |
Königreich Kharanien | Aparta | 2236 | |
Fürstentum Utahn | Luuv | 2245 | |
Wrachgouvernement Wotanien | Nifhel | 2249 | |
Königreich Krowuien | Grozburg | 2263 | |
Großherzogtum Livonien | Turgon | 2289 | |
Königreich Graufurd | Grovgorod | 2316 | |
Herzogtum Vusporien | Dornosk | 2324 | |
Großherzogtum Zajresh | Graduro | 2336 |
Kolonien
2305 erklärte Zar Viktor II. bei seiner Antrittsrede die Absicht, Rythanien zur Kolonialmacht zu machen. So kam es 2315 zur Gründung der Kolonie Neurythanien (Novorytania) an der Westküste Murabiens. 2321 folgte die Kolonie Voronien im Südosten Murabiens.
Kolonie | Hauptort | Jahr der Eingliederung | |
---|---|---|---|
Novorythanien | Novokhazarsk | 2315 | |
Voronien | Vorustye | 2321 |
Politik
Zar
Mit der Thronbesteigung Anna I. nach dem Ende des Torassisch-Slawischen Erbstreits 2231 ließ sie sich zur ersten Kaiserin (Zarin) des neu ausgerufenen Rythanischen Reichs krönen. Der Zar hatte vollumfängliche Macht im gesamten Reich, seine Position war nur durch das Zarenmanifest beschränkt. Demnach musste ein Kaiser dem Hause Alesnarov entspringen und Anhänger der rythanisch-orthodoxen Kirche sein. Es bestimmte ferner, dass der König des Königreichs Torassia gleichzeitig der Träger des Kaiserreichs und damit Zar war. Der Zar war damit gleichzeitig torassischer König (sowie später Herzog von Konoviland und von 2271 bis 2279 König von Wrachwotanien).
Während damals innerhalb des Rythanischen Reichs und heute allgemein vom Rythanischen Zaren gesprochen wird, war das rythanische Staatsoberhaupt außerhalb des Reiches als Kaiser bekannt.
Die fünf Torassischen Könige und damit Zaren des Reiches waren:
Kronrat
Der Kronrat war ein aus den Oberhäuptern der einzelnen Reichsgebiete bestehendes Organ, durch das die Verwaltung des Reiches und die Durchsetzung der vom Kaiser erlassene Reichsverordnungen sichergestellt werden sollte.
Die Krontage waren ursprünglich eine Art Heerschau, bei der der König seine Adligen und deren Gefolgsleute musterte. Diese Versammlugnen wurden bereits in den frühen Zeiten des Torassischen Königreichs abgehalten.
Nach der Gründung des Rythanischen Reiches rief der Zar seine Gefolgsleute (d.h. die Könige, Fürsten und Herzöge der Reichsgebiete) für gewöhnlich einmal jährlich zur Kronversammlung nach Khazara oder eine andere Reichsstadt (meistens in Torassia oder Ospor). Das zunächst nichtständige Gremium entwickelte sich zum Ende des 23. Jahrhunderts zu einem ständigen Kronrat in Khazara. Dieser durfte nur vom Zaren selbst einberufen werden, der auch die Hoheit über die Tagesordnung und Ablauf der Versammlung hatte.
Die Mandate für den Kronrat lagen bei den Oberhäuptern der Reichsgebiete selbst, diese wurden aber nicht selten von anderen Reichsfürsten oder Abgesandten vertreten. Faktisch diente der Kronrat also zur Durchsetzung der Zarenmacht im Reich, er entwickelte sich aber im Kampf um eine stärker zentralistische oder stärker föderalistische Prägung des Reiches zwischen dem Kaiser und den Reichsfürsten zu einem der Garanten für den Erhalt des Reiches.
Reichsminister
Im Versuch den Erhalt des Reiches durch politische und gesellschaftliche Reformen zu sichern, führte Andrej I. 2363 das Amt des Reichsministers ein. Die Position kam einem heutigen Ministerpräsidenten gleich, verfügte aber über kaum tatsächliche Befugnisse. Er diente lediglich als höchster Berater und internationaler Vertreter des Zaren, der das Amt auch nach freiem Ermessen besetzen konnte. In seinem neunjährigen Bestehen setzte Andrej zwölf verschiedene Reichsminister ein. Die Reform erzielte aufgrund der geringen Befugnisse des Amtes nicht den gewünschten Effekt in der Bevölkerung und ist eine weitere Ursache für den Zerfall des Reiches 2372.
Bevölkerung
Das Rythanische Kaiserreich erbte den Charakter als Vielvölkerreich vom Königreich Torassia und baute ihn im Verlauf seiner 141-jährigen Existenz noch weiter aus. Das staatstragende Volk waren die Torassen, sowie die anderen "echten" rythanischen Völker (neben den Torassen die Ospori, die Kharanier, die Slawier und Krowuier).
Aus früheren Zeiten beinhaltete das Reich eine Vielzahl von Bruigen, Zaraer und Kuralier. Durch die Integration der Westrythanischen Reiche kamen Mitte des 23. Jahrhunderts neben osporischen und kharanischen Völkern auch ein bedeutender wrachwotanischer und kaltakischer Bevölkerungsteil hinzu, der im Folgenden eine beachtliche Rolle in der rythanischen Politik und Gesellschaft spielte.
Durch die ab Mitte des 23. Jahrhunderts eingesetzte Expansion nach Ostakronor kamen Gaffden und durch die Annexion Konovilandes eine erhebliche salwatische und ratesische Bevölkerung hinzu.
Weitere Expansionen Rythaniens machten livonische und diverse andere ostakronoische Völker zu Untertanen der rythanischen Krone. Die erste gesamtrythanische Volkszählung von 2368 ergab eine Bevölkerungszahl von 149.490.724 Menschen.
Militär
Das Militär des Rythanischen Reichs bestand aus zwei Teilen: Zum einen die ständige Kaiserliche Armee, die direkt dem Kaiser unterstellt war und sich in ständiger Bereitschaft befand. Dazu gehörten jegliche torassischen Streitkräfte sowie ab 2278 auch jegliche Streitkräfte aus Ospor. Darüber hinaus war jedes Reichsfürst verpflichtet, einen Zehnt seines Heeres direkt dem Zaren in Khazara zu unterstellen. Auf der anderen Seite bestand die dezentrale und nichtständige Armee des Rythanischen Reichs. Sie setzte sich aus den einzelnen Armee-Kontingenten der Reichsgebiete zusammen, die im Kriegsfall aktiviert werden konnten. Sie standen weiterhin unter dem Kommando ihrer jeweiligen Hoheiten, diese nahmen jedoch direkte Befehle des Kaisers entgegen.
Zwischen den 2250er und 2372 kämpfte die Armee in den Kriegen, die das Reich direkt betrafen, in der Regel mit Einheiten der kaiserlichen Armee des Reiches und anderen lokalen territorialen Streitkräften.
- Jadekrieg (2255–2258)
- Zweiter Rythanisch-Sivalesischer Krieg (2277–2289)
- Großer Gaffdischer Krieg (2309–2316)
- Rythanisch-Davidischer Krieg (2320–2323)
- Zwölfjähriger Krieg (2333–2345)
- Murabischer Kolonialkrieg (2343–2351)
- Utahnischer Unabhängigkeitskrieg (2351)
Erbe
2518 gründete sich die Rythanische Union aus ehemaligen Mitgliedsstaaten des Rythanischen Reichs. Selbsterklärtes Ziel ist die Wahrung des rythanischen Erbes, die historische Aufarbeitung sowie eine gemeinsame kulturelle und politische Zusammenarbeit auf Basis gemeinsamer Werte. Sitz der Organisation ist der ehemalige Zarenpalast in Khazara. Generalsekretär ist seit dem 5. Mai 2519 Eduard Fesenko.