Benutzer Diskussion:Whatsfelix: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. April 2020, 21:18 Uhr
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---|---|---|
Wahlspruch | Friede, Wohl und Gleichheit | |
Mitgliedstaaten | Lusslien | |
Amtssprache | 7 Amtssprachen | |
Haupsitz | Lenn, Lusslien | |
Kommissionspräsident | Elen Rüjalsadaf | |
Fläche | 2.591.752 km² | |
Einwohnerzahl | 506.965.436 | |
Bevölkerungsdichte | 195 Einwohner pro km² | |
Bruttoinlandsprodukt | ||
Währung | Akron und 2 weitere | |
Gründung | 18. Mai 2517 in Lenn |
Der STAVA (Staatenverbund Akronor) ist eine internationale kontinentale Organisation und ein Verbund von mittlerweile acht Mitgliedsstaaten. Außerhalb des Kontinents umfasst der Verbund auch einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt mehr als 400 Millionen Einwohner und gehört, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, zu den größten gemeinsamen Wirtschaftsräumen der Welt.
Die Organisation versteht sich nicht nur als Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch als Verteidigungsbündnis mit dem Ziel der Sicherung der kontinentalen Stabilität. Der Verbund geht auf den Vertrag von Lenn zurück, welcher im Mai 2517 von den drei Gründungsnationen in Lenn unterschrieben wurde.
Sitz des STAVA und des Akronoischen Parlaments ist Lenn in Lusslien. Jegliche gemeinsamen militärischen Operationen werden vom Militärischen Hauptquartier (MZA) in Bugovina in Ospor koordiniert. Der Akronoische Gerichtshof wurde in San Davide-Stadt in den Vereinigte Staaten von Nordakronor eingerichtet, der Akronoische Gipfel befindet sich in Aramir ebenfalls in den VSN. Die Akronoische Zentralbank der Akronoischen Währungsunion, welcher sechs der acht STAVA-Staaten angehören befindet sich in Erilnia, VSN.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Mitglieder
Vollmitglieder
# | Staat | Flagge | Hauptstadt | Bevölkerung | Beitrittsdatum |
---|---|---|---|---|---|
1 | Königreich Groß-Lusslien | Lenn | 71.265.000 | 18. Mai 2517 (Gründungsmitglied) | |
2 | Ospor | Bugovina | 12.836.000 | 18. Mai 2517 (Gründungsmitglied) | |
3 | Reichsrepublik Wotania | Utgard | 70.545.000 | 18. Mai 2517 (Gründungsmitglied) | |
4 | Vereinigte Staaten von Nordakronor | San Davide-Stadt | 179.892.000 | 27. Juli 2517 als San Davide
(27. August 2517 Beitritt der Revartischen Republik) | |
5 | Dianische Zentralrepublik | Altaan | 51.967.000 | 22. Februar 2518 | |
6 | Volksrepublik Grundistan | Oberfurt | 3.896.000 | 06. Juni 2518 | |
7 | Republik Torassia | Khazara | 98.926.000 | 20. April 2518 (Beobachtendes Mitglied)
17. April 2519 | |
8 | Republik Livonien | Turgon | 18.745.000 | 19. Oktober 2519 |
Beobachter und Kandidaten
- Pahragrau: Pahragrau beantragte am 25. Juni 2519 offiziell die Vollmitgliedschaft im STAVA. Das Aufnahmeverfahren wird am 27. September offiziell eingestellt, da Pahragrau nach Einschätzung der Akronoischen Kommission die Garyater Bedingungen nicht erfüllt.
- Erkassien: Die Akronoische Kommission arbeitet seit Ende März an einem Assoziierungsabkommen zur Angleichung Erkassiens an den Akronoischen Markt.
Aufnahmebedingungen
Die Garyater Bedingungen (von der STAVA-Gipfelsitzung in Garyat am 09.09.2517 beschlossen) müssen von einem offiziellem Beitrittskandidaten erfüllt werden, um Vollmitglied im Staatenverbund Akronor zu werden.
Politische Kriterien
- institutionelle Stabilität
- demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
- Wahrung der Menschenrechte, Abschaffung der Todesstrafe
- Achtung und Schutz von Minderheiten
Wirtschaftliche Kriterien
- eine funktionsfähige Marktwirtschaft
- Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck des Binnenmarktes standhalten zu können
- Offenheit der Märkte gegenüber dem Ausland
Akronoische Kriterien
- Fähigkeit, sich die aus einer STAVA-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen
Sonstiges
- Artikel 15, Paragraf §7 verbat den Mitgliedern des STAVA den Aufbau von Beziehungen zu Unrechtsstaaten. Er wurde im März 2519 mehrheitlich durch das Akronoische Parlament wieder abgeschafft.
Artikel 15, Paragraf §7:
(1) Die Vollmitgliedschaft im Staatenverbund Akronor schließt den Aufbau von Beziehungen zu Staaten, die kein Rechtsstaat sind, aus.
(2) Staaten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht anerkennen oder gewährleisten können, sind nach der Auffassung des Staatenverbunds Akronor keine Rechtsstaaten
Akronoische Kommission
Die Akronoische Kommission fungiert sowohl als Exekutivorgan des STAVA, das für das Tagesgeschäft des STAVA verantwortlich ist, als auch als Initiatorin der Gesetzgebung mit der Befugnis, Gesetze zur Debatte vorzuschlagen. Die Kommission ist die "Hüterin der Verträge" und ist für deren effizientes Funktionieren und die Kontrolle ihrer Einhaltung verantwortlich. Sie arbeitet de facto als eine Kabinettsregierung mit 16 Kommissare für verschiedene Politikbereiche, zwei aus jedem Mitgliedstaat, wobei die Kommissare verpflichtet sind, die Interessen des STAVA als Ganzes und nicht ihres Heimatstaates zu vertreten.
Eine/r der 16 ist der Präsident der Akronoischen Kommission, der vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments vom Akronoischen Rat ernannt wird. Nach dem Präsidenten ist der prominenteste Kommissar der Hohe Vertreter des Verbunds für Außen- und Sicherheitspolitik, der von Amts wegen ein Vizepräsident der Kommission ist und ebenfalls vom Akronoischen Rat gewählt wird. Die anderen 15 Kommissare werden anschließend vom Akronoischen Gipfel im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten ernannt. Die 16 Kommissare als ein einziges Gremium unterliegen der Zustimmung (oder anderweitig) durch Abstimmung des Akronoischen Parlaments.
Kommissionspräsident
Der Präsident der Akronoischen Kommission bekleidet im System des Staatenverbunds eine Schlüsselfunktion. Er wird vom Akronoischen Gipfel nominiert und dann vom Kontinentalen Parlament für 3 Monate gewählt. Er gibt die Leitlinien der Kommissionsarbeit vor und soll für eine effektive und kollegiale Arbeitsorganisation der Kommission sorgen.
Nr. | Foto | Kommissionspräsident | Herkunft | Amtszeit | Vizepräsident | Herkunft |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Mans Hilt | Wotania | 18.06.2517 - 18.10.2517 | Leonor Premel | Lusslien | |
Alexander Wiechel | Ospor | |||||
2 | Aaron Frisk | Lusslien | 18.10.2517 - 18.08.2518 | Suhar Vehit | Nordakronor | |
Tibar Lihānīk | Nordakronor | |||||
3 | Ūzaj Īykt | Nordakronor | 18.08.2518 - 18.04.2519 | Aleksandar Praz | Ospor | |
Reform des Wahlsystem (Vertrag von Narolava) | ||||||
3 | Ūzaj Īykt | Nordakronor | 18.04.2519 - 18.10.2519 | Aleksandar Praz | Ospor | |
Elen Rüjalsadaf | Dianien | |||||
4 | Marc Wokan | Ospor | 18.10.2519 - 04.01.2520 | Elen Rüjalsadaf | Dianien | |
Elen Rüjalsadaf (kommissarisch) |
Dianien | 04.01.2520 - 18.01.2520 | Stan Gerovic | Torassia | ||
5 | Elen Rüjalsadaf | Dianien | 18.01.2520 - 18.04.2520 | Stan Gerovic | Torassia |
Akronoisches Parlament
Das Akronoische Parlament (ultan Akronoran Fazomonn), auch Akronorparlament, ist das direkt gewählte Organ des Staatenverbunds Akronor. Zusammen mit dem Akronoischen Ministerrat übt es die Legislativfunktion des STAVA aus. Das Parlament besteht zur Zeit aus 675 Abgeordneten und stellt damit die größte internationale demokratisch gewählte Institution auf Ultos dar. Die Abgeordneten des Akronorparlaments werden alle 6 Monate in freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Das Parlament hat derzeit sieben Fraktionen. Die Abgeordnete aus 30 nationalen Parteien sind in Akronorverbänden organisiert.
Das Akronoische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Akronoischen Ministerrat Gesetze. Themen werden in Ausschüssen aufbereitet, denen Mitglieder aller Fraktionen anghören. Bei Abstimmungen entscheidet das Plenum der Abgeordneten. Das Parlament wählt darüber hinaus den Präsidenten der Akronoischen Kommission – allerdings auf Vorschlag des Akronoischen Ministerrats, also der Staats- und Regierungschefs des STAVA. Zur Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs bedarf es der Zustimmung des Parlaments und des Ministerrats, ohne das Parlament kann also keine Entscheidung gefällt werden. Es gibt allerdings Politikbereiche, in denen das Parlament kaum Mitspracherecht besitzt. Dies betrifft vor allem den Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, über die das Parlament lediglich durch die Kommission konsultiert werden muss.
Außerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Akronoische Kommission aus. Hierfür kann es Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim Akronoischen Gerichtshof erheben. Dies gilt auch in den Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, wo die Kommission exekutive Funktionen innehat und die legislativen Mitbestimmungsrechte des Parlaments eingeschränkt sind.
Fraktionen und Sitzverteilung
Die Fraktionen des Akronoischen Parlaments setzen sich aus Akronorabgeordneten (MdAP) mit ähnlichen politischen Ansichten zusammen. Das Akronoische Parlament (AP) zeichnet sich unter den existierenden supranationalen Institutionen dadurch aus, dass es nicht entlang nationaler Gruppen, sondern anhand weltanschaulicher Fraktionen organisiert ist. Zurzeit sind sieben Fraktionen im Akronoischen Parlament vertreten.
Fraktionen | VSN | WOT | KGL | DZR | OSP | GRU | TOR | LIV | Gesamt | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Akronoische Volksparteien | 77 | 30 | 21 | 11 | 9 | – | – | 15 | 163 | |
Akronoische Konservative | 54 | 11 | – | 5 | 1 | – | 16 | – | 87 | |
Fraktion Akronoischer Liberaler | 18 | – | 16 | 29 | 4 | – | – | 9 | 76 | |
Akronoische Sozialdemokraten | – | 12 | 33 | 26 | 12 | – | 70 | – | 153 | |
Fraktion für Umwelt und Soziales | 11 | 5 | 19 | – | 5 | – | 33 | 6 | 79 | |
Akronoische Patrioten | 6 | 30 | 8 | – | 2 | – | 17 | 6 | 69 | |
Akronoische Linke | 14 | 11 | – | – | – | – | – | 6 | 31 | |
Fraktionslose | – | – | – | – | – | 13 | - | – | 13 | |
Abgeordnete der Staaten | 180 | 100 | 101 | 74 | 31 | 13 | 134 | 42 | 675 |
Sitzzuteilung
Der Vertrag von Narolava, der am 19. April von den Regierungschefs der STAVA-Mitglieder verabschiedet wurde, regelt die genaue Sitzzuteilung im Akronoischen Parlament nach Mitgliedsstaat. Die Sitze werden dabei nach der degressiven Proportionalität verteilt, kleinere Mitgliedsstaaten erhalten somit vergleichsweise mehr Parlamentssitze. Dabei erhält kein Mitgliedsstaat mehr als 180 Sitze.
Artikel 2 regelt die genaue Zuteilung. Jeder Mitgliedstaat erhält ungeachtet seiner Bevölkerungszahl 5 Sitze. Hinzu kommt etwa ein Sitz pro Tranche, die sich nach der Bevölkerungszahl des Mitgliedstaats richtet.
- ein Sitz pro 500.000 Einwohner bei einer Bevölkerung bis zu 20 Millionen Einwohner
- ein Sitz pro 750.000 Einwohner bei einer Bevölkerung zwischen 20 und 80 Millionen Einwohner
- ein Sitz pro 1.000.000 Einwohner bei einer Bevölkerung über 80 Millionen Einwohner
Daraus ergibt sich folgende Sitzzuteilung:
Land | Sitze |
---|---|
Dianien | 74 |
Groß-Lusslien | 101 |
Grundistan | 13 |
Ospor | 31 |
Torassia | 134 |
VSN | 180 |
Wotania | 100 |
Livonien | 42 |
Abgeordnete des Akronoischen Parlaments
In jedem Land werden die Wahlen für das Akronoische Parlament alle 6 Monate unter gleichen Umständen durchgeführt, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie geheime Wahlen sind gewährleistet. Bei den Akronorwahlen gilt das Verhältniswahlrecht. Das allgemeine Wahlalter ist 18 Jahre.
Die Sitze werden auf der Grundlage der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten zugeteilt. Etwas mehr als ein Drittel der MdAP sind Frauen. Die Mitglieder sind nach politischer Zugehörigkeit, nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert.
Die Mitglieder des Akronoischen Parlaments (MdAP) verbringen ihre Zeit zum Teil in ihrem Wahlkreis, zum Teil in Lenn, wo 24 Plenartagungen pro Jahr abgehalten werden.
Präsident des Parlamentes
Der Präsident des Akronoischen Parlaments leitet die Aktivitäten des Akronoischen Parlaments und die dem Parlament unterstellten Institutionen. Er hat den Vorsitz bei Plenarsitzungen und repräsentiert das Parlament in allen Außenangelegenheiten.
Seit dem 18. Juli 2519 ist der Dianier Menton Freisall der amtierende Präsident des Akronoischen Parlaments.
Bei der Wahl des Parlamentspräsidenten wird darauf geachtet, dass sich sowohl die verschiedenen politischen Fraktionen als auch die Herkunftsländer abwechseln. Es ist also nicht üblich, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit diese Position auf Dauer mit ein und demselben Vertreter besetzt, wie wir das in nationalen Parlamenten vorfinden.
Akronoischer Gipfel
Der Akronoische Gipfel gibt dem STAVA die politische Richtung vor. Er tritt mindestens viermal jährlich zusammen und besteht aus dem Vorsitzenden des Akronoischen Gipfels (ein Regierungschef eines Mitgliedstaates), dem Präsidenten der Akronoischen Kommission und je einem Vertreter pro Mitgliedstaat (entweder dessen Staats- oder Regierungschef). Der Hohe Vertreter des Verbunds für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt ebenfalls an seinen Sitzungen teil. Er wird von einigen als die "oberste politische Autorität" des Verbunds bezeichnet. Er ist aktiv an der Aushandlung von Vertragsänderungen beteiligt und legt die politische Agenda und die Strategien des STAVA fest.
Der Akronoische Gipfel nutzt seine Führungsrolle, um Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen zu schlichten und politische Krisen und Meinungsverschiedenheiten über kontroverse Themen und Politiken zu lösen. Nach außen tritt er als "kollektives Staatsoberhaupt" auf und ratifiziert wichtige Dokumente (z.B. internationale Abkommen und Verträge).
Die Aufgaben des Vorsitzenden des Akronoischen Gipfels bestehen darin, Divergenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu lösen, sowohl während der Tagungen des Akronoischen Gipfels als auch in den Zeiträumen zwischen den Tagungen.
Vorsitz des Akronoischen Gipfels
Der Vorsitzende des Akronoischen Gipfels leitet die Sitzungen der im Akronoischen Gipfel zusammengekommen Staats- und Regierungschefs. Nach dem Rotationsprinzip wechselt das Amt im vierteljährlichen Turnus (alle 3 Monate).
# | Amtszeit | Vorsitzender | Land |
---|---|---|---|
1 | 18.05.2517 – 18.08.2517 |
Alexander Becht | Lusslien |
2 | 18.08.2517 – 18.11.2517 |
Gordan Vukovic | Ospor |
3 | 18.11.2517 – 18.02.2518 |
Wilhelm von Utgart | Wotania |
4 | 18.02.2518 – 18.05.2518 |
Ivrin Eskir | San Davide |
5 | 18.05.2518 – 18.08.2518 |
Sidi Ninkivar | Revartien |
6 | 18.08.2518 – 18.11.2518 |
Micael Schiwov | Dianien |
7 | 18.11.2518 – 18.02.2519 |
Gila Heidt | Grundistan |
8 | 18.02.2519 – 18.05.2519 |
Alexander Becht | Lusslien |
9 | 18.05.2519 – 18.08.2519 |
Gordan Vukovic | Ospor |
10 | 18.08.2519 – 18.11.2519 |
Wilhelm von Utgart | Wotania |
11 | 18.11.2519 – 18.02.2520 |
Dāvide Kāmit Nehīr | Nordakronor |
12 | 18.02.2520 – 18.05.2520 |
Micael Schiwov | Dianien |
Akronoische Zentralbank
→ Hauptartikel: Akronoische Währungsunion
Die Akronoische Zentralbank mit Sitz in Erilnia, VSN ist für die Verwaltung des Akrons und für die Gestaltung und Durchführung der gemeinsamen Währungspolitik zuständig. Durch die Sicherung der Preisstabilität soll die Schaffung von akronoischen Arbeitsplätzen unterstützt und das Wirtschaftswachstum vorangetrieben werden.
Die Akronoische Zentralbank legt die Leitzinsen fest, zu denen sie an Geschäftsbanken im Akron-Raum Geld ausgibt, und kontrolliert so die Geldmenge und die Inflation. Zudem beobachtet die Akronoische Zentralbank die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität und genehmigt die Ausgabe von Banknoten in den Ländern des Akron-Raums.
Der Präsident der Akronoischen Zentralbank, Duvār Zāyarkīyak, repräsentiert die Bank auf hochrangigen Tagungen innerhalb des STAVA und auf internationaler Ebene.