Erkassische Republik: Unterschied zwischen den Versionen
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Die erkassische Verfassung bestimmt, dass auf Staatsebene die gesetzgebende Gewalt von zwei separaten Organen ausgeübt wird, die nicht in einer gemeinsamen Institution zusammengefasst werden. | Die erkassische Verfassung bestimmt, dass auf Staatsebene die gesetzgebende Gewalt von zwei separaten Organen ausgeübt wird, die nicht in einer gemeinsamen Institution zusammengefasst werden. | ||
− | Der [[Staatskongress (Erkassien)|Staatskongress]] ''(Statispasedno)'' ist das primäre Legislativorgan und das Parlament des Landes. Er zählt 459 Abgeordnete, die für eine Legislaturperiode von drei Jahren in einer offenen Listenwahl gewählt werden. Hierbei gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Obwohl er | + | Der [[Staatskongress (Erkassien)|Staatskongress]] ''(Statispasedno)'' ist das primäre Legislativorgan und das Parlament des Landes. Er zählt 459 Abgeordnete, die für eine Legislaturperiode von drei Jahren in einer offenen Listenwahl gewählt werden. Hierbei gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Obwohl er nicht das einzige Verfassungsorgan ist, dass Gesetze vorschlagen kann -- dies können auch der Staatspräsident und die Staatsregierung) -- findet in ihm mit Diskussion und Abstimmung der wesentliche Teil des Gesetzgebungsprozesses statt. Des Weiteren wählt der Staatskongress den erkassischen Regierungspräsidenten. |
Der [[Präfekturrat]] ''(Prefetóratosál)'' ist das sekundäre Legislativorgan und hat die Aufgabe, die Interessen der Präfekturen auf Staatsebene zu vertreten. Obwohl er selbst keine Gesetze vorschlagen kann, kontrolliert er vom Staatskongress beschlossene Gesetze, bevor diese dem Staatspräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Hier kann der Präfekturrat Einspruch einlegen und den Entwurf diskutieren oder Änderungen vorschlagen. Bis auf Gesetze, die die Verfassung betreffen oder Misstrauensvota, hat jedoch der Staatskongress das letzte Wort und kann mit einer erneuten Abstimmung den Einspruch des Präfekturrats kippen. | Der [[Präfekturrat]] ''(Prefetóratosál)'' ist das sekundäre Legislativorgan und hat die Aufgabe, die Interessen der Präfekturen auf Staatsebene zu vertreten. Obwohl er selbst keine Gesetze vorschlagen kann, kontrolliert er vom Staatskongress beschlossene Gesetze, bevor diese dem Staatspräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Hier kann der Präfekturrat Einspruch einlegen und den Entwurf diskutieren oder Änderungen vorschlagen. Bis auf Gesetze, die die Verfassung betreffen oder Misstrauensvota, hat jedoch der Staatskongress das letzte Wort und kann mit einer erneuten Abstimmung den Einspruch des Präfekturrats kippen. |
Version vom 5. Februar 2021, 23:55 Uhr
Érkasjo Republíka (erk.) Erkassise Volkstaad (rat.) Еркасийская Республика (tor.) Erkasaaha Revulia (hochth.) | |||
---|---|---|---|
Erkassische Republik | |||
| |||
Amtssprache | Erkassisch Anerkannte Minderheitensprachen: Ratesisch, Torassisch, Hochtharonisch | ||
Hauptstadt | Luzímbora | ||
Staatsform | Parlamentarische Republik | ||
Regierungsform | Parlamentarische Demokratie | ||
Staatsoberhaupt | Staatspräsident Jusuw Fegaswóje | ||
Regierungschef | Regierungspräsident Efrajm Szostome | ||
Fläche | 188.703 km² | ||
Einwohnerzahl | 54.519.373 (12/2519) | ||
Bevölkerungsdichte | 288,9 Einwohner pro km² | ||
Bruttoinlandsprodukt | 3.877 Milliarden Balm (2519) | ||
Währung | Erkassischer Yenov (ÉY) (1 Yenov = 100 Koróni) | ||
Gründung | 12. August 2365: Erkassisches Reich 4. Mai 2419: Erkassische Republik | ||
Nationalfeiertag | 4. Mai (Tag der Republik) | ||
Kfz-Kennzeichen | ERK | ||
Internet-TLD | .er | ||
Telefonvorwahl | +81 | ||
Erkassien (erkassisch Érkasje, amtlich Erkassische Republik, erkassisch Érkasjo Republíka) ist ein Staat im Osten Akronors mit etwa 54,5 Millionen Einwohnern. Die föderale Republik ist in sieben Präfekturen gegliedert, von denen eine Luzímbora − Hauptstadt und zugleich größte Stadt des Landes − ist. Erkassien grenzt im Westen an Torassia und Graufurd und im Norden an Rhedon. Eine natürliche Grenze bildet im Osten der Livitsche Ozean und im Süden die Erkassische Bucht, ein Randmeer des Livitik. Bis auf das in Ost-West-Richtung verlaufende Salwatengebirge ist das Land weitgehend von flachem bis hügeligem Terrain geprägt.
Erkassien ist als demokratischer Rechtsstaat verfasst. Das Amt des Staatspräsidenten hat seit dem Jahre 2515 Jusuw Fegaswóje inne. Amtierender Regierungspräsident ist seit November 2520 Efrajm Szostome.
Inhaltsverzeichnis
Geografie
Topologie
Erkassien weist ingesamt eine Vielzahl unterschiedlicher Landschaftsformen auf.
Der Westen des Landes ist durch das Konovische Tiefland geprägt, welches aufgrund der Tatsache, dass es von der Wostra und ihren Zuflüssen durchzogen wird, sehr fruchtbar ist und daher daher intensiv landwirtschaftlich genutzt werden kann. Im Westen wird es durch das im Grenzgebiet zu Graufurd und Torassia liegende Ordajgebirge und im Osten durch die sanft ansteigenden Ausläufer des Salwatengebirges begrenzt.
Das Zentrum des Landes wird vom Salwatengebirge durchzogen, das einzige Gebirge Erkassiens mit Bergen über 2.000 Metern Höhe. Hier befindet sich mit dem Kolmano Ústrek (3.371 Meter) außerdem der höchste Berg des Landes. Die Form des Gebirges folgt zum Großteil dem sich in Ost-West-Richtung ausdehnenden Hauptkamm. Während das Gebirge an seinen südlichen und nördlichen Rändern relativ abrupt und steil abfällt, geht es im Westen in sanft abfallenden Ausläufern flüssig in die Konovische Tiefebene über. Im Osten schließt sich die Wathische Ebene mit ihrem flachen Hügelland an.
Leicht südlich des Zentrums liegt der Vespon, eine historische Region, welche aufgrund ihres flachen Reliefs dicht besidelt ist, dort liegt unter anderem die Hauptstadt Luzímbora. Die Landschaft wird von einer Vielzahl von Flüssen durchzogen, von denen nahezu alle im direkt nördlich angrenzenden Salwatengebirge entspringen. Aufgrund dieser Gegebenheit nannte man diese Region in früheren Jahrhunderten oft das "Land zwischen den Flüssen" (erkassisch “Sejko vesim de lipónaj“). Diese Beschreibung wurde über die Jahrhunderte durch Verballhornung zur heutigen geographischen Bezeichnung. Der Übergang in die Wathische Ebene im Osten des Landes ist flüssig.
Der Osten und Südosten des Landes ist von der Wathischen Ebene geprägt, welche mit Ausnahme einiger weniger Hügellandschaften nahezu komplett aus Flachland besteht. Besonders die Gegend am und um den Zalowezer See befindet sich in einem Becken und fällt am Ufer des Sees auf eine Höhe von nur 38 Metern über dem Meeresspiegel.
Gewässer
Der längste und bedeutendste Fluss des Landes ist die Wostra. Diese entspringt im Westen des Salwatengebirges, von wo aus sie sich ihren Weg in die Konovische Tiefebene bahnt, bevor sie schließlich in den Livitik mündet. Die meisten bedeutenden Flüsse des Landes entwässern in Süd- oder Ostrichtung, enweder direkt in den Livitik oder indirekt in die Erkassische Bucht. Die einzige Ausnahme bildet der Rojsko. Dieser entspringt unweit von Hetok an der Nordseite des Salwatengebirges und fließt von dortaus nordwärts, wo er nach kurzer Zeit die rhedonische Grenze passiert und schließlich in den Dornosker See mündet.
Klima
Verwaltungsgliederung
Der föderal verfasste erkassische Staat gliedert sich in sieben teilsouveräne Gliedstaaten, die „Präfekturen“ (erkassisch: Singular prefetóra, Plural prefetóraj) genannt werden, die Hauptstadt Luzímbora ist eine davon. Als beschränkte Völkerrechtssubjekte besitzen sie begrenzte Selbständigkeit innerhalb des erkassischen Staates und bilden die oberste Ebene seiner Verwaltungsgliederung. Die mittlere Verwaltungsebene bilden die Bezirke (trestime), welche wiederum in Gemeinden (ukrési) unterteilt sind, welche die unterste Verwaltungsebene bilden.
Aufgrund des rechtlichen Status der Stadt Luzímbora als "Stadt mit Präfekturrecht" treten in ihrer administraiven Gliederung die Stadtteile an die Stelle der Gemeinden.
Präfektur | Hauptstadt | Fläche in km² |
Einwohner |
---|---|---|---|
Posóbor | 42.513 | 5.041.000 | |
2.439 | 6.361.000 | ||
Hetok | 11.672 | 2.463.000 | |
Rerizín | 29.749 | 11.342.000 | |
Dudónize | 35.287 | 12.247.000 | |
Óuen | 12.815 | 2.234.000 | |
Tewín | 47.493 | 14.831.000 | |
Luzímbora | 188.703 | 54.519.000 |
Bevölkerung
Demografie
Wird bald ergänzt.
Sprachen
Wird bald ergänzt.
Religionen
Name | Anzahl bzw. Mitglieder |
Bevölkerungs- anteil |
---|---|---|
Keine Religionszugehörigkeit (Nicht-Religiöse, Atheisten, Agnostiker, etc.) |
35.873.747 | 65,8 % |
Erkassisch-reformierter Halloismus | 11.830.704 | 21,7 % |
Rythanisch-orthodoxer Halloismus | 2.889.527 | 5,3 % |
Chronismus | 1.090.387 | 2,0 % |
Sonstige Konfessionen | 2.835.007 | 5,2 % |
Kulturell ist Erkassien besonders durch den Halloismus geprägt worden. Heute gehören 27,7 Prozent der Erkassier einer halloistischen Glaubensrichtung an, davon 21,7 Prozent dem erkassisch-reformierten Halloismus und 5,3 Prozent dem rythanisch-orthodoxen Halloismus. Bis in das 24. Jahrhundert hinein war auch der ostgertanesisch-orthodoxe Halloismus auf erkassischem Boden stark vertreten, dem vorallem die Ratesier angehörten. Diese Glaubensrichtung versank jedoch ab den 2460er Jahren in der Bedeutungslosigkeit, da durch die fortschreitende Säkularisierung der erkassischen Gesellschaft die meisten Ratesier entweder aus der Kirche austraten oder zum erkassisch-reformierten Halloismus konvertierten. Heute machen die ostgertanesisch-orthodoxen Halloisten etwa 0,7 Prozent der erkassischen Bevölkerung aus.
Trotz der kulturellen Prägung des Landes durch den Halloismus setzte in der zweiten Hälfte des 25. Jahrhunderts ein Trend der Säkularisierung und des Wertewandels in der erkassischen Gesellschaft ein. Heute gehört der Großteil der Erkassier, fast zwei Drittel der Gesamtbevölkerung, keiner Religionsgemeinschaft mehr an. Von diesen formell religionslosen Menschen glauben laut einer Reihe repräsentativer Umfragen dennoch rund 11 Prozent an eine Form von Gottheit oder höherer Macht. Weitere 27 Prozent meinten, weder von der Existenz noch der Nichtexistenz eines Gottes überzeugt zu sein; und die restlichen 62 Prozent gaben an, keinerlei Glauben an irgendeine Art höhere Macht zu haben.
Die erkassische Staat selbst ist säkular aufgebaut und es gibt keine Staatsreligion. Der Laizismus, die strikte Trennung von Religion und Staat, ist in der Verfassung fest verankert und soll garantieren, dass jeder erkassische Bürger seinen Glauben oder Unglauben frei ausleben kann, ohne irgendeine Form von religiöser Diskriminierung seitens des Staates fürchten zu müssen.
"Artikel 6
(1) Jeder hat das Recht, seine Religion frei zu wählen und auszuüben. Dies beinhaltet das Recht, keine Religion zu wählen und/oder auszuüben.
(2) Die Freiheit der Religion entbindet nicht von der Treuepflicht zu Gesetz und Verfassung."
– Titel 1, Artikel 6, Verfassung der Erkassischen Republik
Geschichte
Frühgeschichte
Die ersten Menschen siedelten nach heutigem Wissensstand in der Zeit des 10. Jahrhunderts auf dem Gebiet des heutigen Staates Erkassien, wo sie zunächst in Stämmen und anderen stammesähnlichen Gemeinschaften lebten. Im späten 15. Jahrhundert bildeten sich schließlich in Form von Fürstentümern und Grafschaften die ersten Kleinstaaten heraus. Obwohl viele Bewohner dieser frühen Kleinstaaten die selben Vorfahren hatten und meist die selbe Sprache sprachen, herrschte keinerlei politische Einheit unter ihnen. Im Verlauf der nächsten Jahrhunderte entwickelten sich das Herzogtum Ratesien und das Fürstentum Salwatien zu den einflussreichsten der dutzenden erkassischen Kleinstaaten. Während Ratesien sein Territorium hauptsächlich durch Eroberungen vergrößerte, schlug Salwatien einen diplomatischeren Weg ein. Durch Verhandlungen schloss es sich mit mehreren benachbarten Fürstentümern zu einer Großmonarchie, dem Königreich Salwatien zusammen. Die „alten“ Herrscher behielten ihre Macht auf regionaler Ebene, doch die neu geschaffene salwatische Krone sollte als darübergeschaltete Instanz das letzte Wort haben. Nach einer Wahl der Adeligen des Landes wurde der jüngste Sohn der angesehen Adelsfamilie Evobní, bald bekannt als Mikaél I., am 17. September 1798 zum ersten salwatischen König gekrönt.
Vom 21. bis in das 24. Jahrhundert hinein dehnten beide Staaten ihr Hoheitsgebiet auf nahezu das gesamte Territorium des heutigen Erkassiens aus. Eine Ausnahme bildeten dabei die Kleinstaaten im Westen des heutigen Erkassiens. Sie konnten durch Bündnisse untereinander den Einfall Salwatiens abwenden, bis sie im Zuge der rythanischen Ostexpansion Ende des 23. Jahrhunderts gemeinsam mit den tharonischen Inseln als "Herzogtum Konoviland" dem Rythanischen Reich angeschlossen wurden. Der Osten der erkassischen Lande (heute Teil der Präfektur Wathland) blieb ebenfalls verschont. Ob die tharonischen Inseln als Teil der historischen „erkassischen Lande“ angesehen werden sollte, ist bis heute strittig. Auf den tharonischen Inseln waren die Erkassier bis in die späte Neuzeit eine ethnische Minderheit und lebten hauptsächlich nur entlang der Küsten in von ihnen selbst gegründeten Hafenstädten, während die Bevölkerungsmehrheit von den Tharoniern − seinerzeit ein isoliertes Agrarvolk − gestellt wurde.
Als Salwatien im Jahre 2364 eine Invasion der westlichen Kleinstaaten plante, die gerade erst ihre Unabhängigkeit vom Rythanischen Reich wiedererlangt hatten, stießen sie – ebenso wie Ratesien im heutigen Wathland – auf erbitterten Widerstand, sodass sie ihre Expansionspolitik nicht mehr unbeschwert fortsetzen konnten. Als dann sowohl in Ratesien als auch in Salwatien panerkassisch gesinnte Monarchen ihr Amt antraten wichen blutige Konflikte zugunsten diplomatischer Verhandlungen. Das Wort „erkassisch“ („érkasjo“, nach alter Rechtschreibung „êrghasyio“) war ursprünglich eine Bezeichnung für alle Bewohner der erkassischsprachigen Gebiete und wurde erstmals 2258 als Landesbezeichnung (Erkassia) verwendet.
Erkassisches Reich (2365–2388)
Die Errichtung des ersten erkassischen Nationalstaates geschah auf dem am 12. August 2365 einberufenen Reichstag zu Dudónize (erk. Lékpasedno vy Dudónize), auf dem das Erkassische Reich (Érkasjo Lék) ausgerufen wurde. Laut der beschlossenen Verfassung sollte das Reich von einem gewählten König regiert werden. Die bisherigen Monarchien werden in Reichsländer umgewandelt, welche größtenteils Verwaltungszwecken dienten und nur beschränkt eigene Macht besaßen, da das Reich zu weiten Teilen zentralistisch verwaltet wurde. Während das Gebiet der Reichsländer Salwatien und Ratesien deckungsgleich mit dem der ehemaligen Monarchien war, wurden die fragmentierten Kleinstaaten zu größeren Reichsländern zusammengefasst. Alle Kleinstaaten im Westen schloss man zum Reichsland West-Erkassien zusammen, und die im Osten zum Reichsland Wathland.
Das Königreich Tharonien geriet nach der Reichsgründung mehr und mehr unter die Kontrolle Erkassiens, da sich das Reich davon die Sympathie der dort lebenden erkassischen Bevölkerungsminderheit und die Ausbeutung der reich vorhandenen natürlichen Ressourcen der Inseln versprach. Das Inselkönigreich, dass sich erst 2367 vom Rythanischen Reich lossagen konnte, war stark geschwächt und musste den Forderungen und ungerechten Angeboten seines dominanten Nachbarn gezwungenermaßen Folge leisten, vorallem aus Angst, erneut von einer feindlichen Macht annektiert zu werden. Dadurch zog das Erkassische Reich den Hass und die Missgunst des tharonischen Volkes auf sich. So kam es auch öfter zu gewaltsamen Konflikten zwischen Erkassiern und Tharoniern im Inselkönigreich.
Als Beginn der erkassischen Machtübernahme in Tharonien gilt die Krönung von Lénard I. zum tharonischen König, einem gebürtigen Erkassier, der in den tharonischen Adel eingeheiratet hatte. Sein erkassienfreundlicher Kurs, insbesondere die vermehrte Vergabe von wertvollen Ländereien an Erkassier, machte ihn bei den Tharoniern sofort unbeliebt. Am 26. April 2371 schloss Tharonien unter Lénard I. mit dem Erkassischen Reich den erkasso-tharonischen Vetrag, durch den das Königreich Tharonien in ein erkassisches Reichsland umgewandelt und somit Teil des Reiches wurde. Damit verbunden war auch die vermehrte Ansiedlung von Erkassiern in tharonisch dominierten Inselregionen. Proteste und Aufstände der Tharonier konnten zunächst mit Gewalt unterdrückt werden. Am 15. August 2371 jedoch brannten aufständische Tharonier die erkassische Fischersiedlung Úhoen (heute: Óuen) vollständig nieder, ohne, dass schnell genug eingegriffen werden konnte. Als Reaktion wurden vermehrt erkassische Heereseinheiten auf den Inseln stationiert und dem Reichsland Tharonien nach und nach die noch vorhandene politische Selbständigkeit entzogen. Zu Beginn des Jahres 2372 erfolgte die Umwandlung zum „Protektorat Südwest“. Dieses war rechtlich ein Schutzgebiet und kein direkter Teil des Reiches mehr, wodurch es direkt der Kontrolle des erkassischen Monarchen unterstand. Die Verwendung des Namens „Tharonien“ wurde dabei bewusst vermieden, dies sei laut den privaten Schriften des erkassischen Königs Karel II. als feindseliges Warnsignal an das tharonische Volk zu verstehen.
Trotz dieses erkassischen Triumphes über die „Inselbabaren“ begann im Jahr 2377 die Einheit des Reiches zu bröckeln, ausgelöst durch das Reichsland Ratesien. Dieses blockierte im Reichsrat ein Gesetz, welches die neue standardisierte erkassiche Sprache zur alleinigen Amtssprache des Reiches machen würde. Die Mehrheit der Bevölkerung Ratesiens waren seinerzeit die gertanesischen Ratesier, die auch die vom Gertanesischen abstammende ratesische Sprache sprachen, welche mit dem Erkassichen nicht verwandt ist und schon immer für Spannungen sorgte, diese Auseinandersetzungen bezeichnete man auch kollektiv als den „Ratesischen Sprachstreit“. Dieser kochte bald schon so weit hoch, dass er, gemischt mit anderen, länger andauernden innenpolitischen Streitthemen das Ende des Erkassischen Reiches einläutete. Der Funke, der das Fass zum Überlaufen brachte, war eine blutige Auseinandersetzung in einer ratesischen Kleinstadt, dem sogenannten Marktkampf von Velzing. Hierzu einige Hintergrundinfos: Die Stadt Velzing ist eine kleine Marktsiedlung im Herzen Ratesiens, in der die erkassische Reichsregierung ihre Erkassifizierungspolitik in Ratesien beginnen wollte. Man versuchte durchzusetzen, den erkassischen Namen der Stadt Vizélze zum alleinigen offiziellen Ortsnamen zu erklären, was für die Einwohner des mehrheitlich ratesischsprachigen Ortes eine unverzeihliche Frechheit darstellte. Diese stürmten das Rathaus, in dem die Namensänderung besprochen wurde und leisteten sich erbitterte Häuserkämpfe mit der Reichspolizei. Durch diese blutige Auseinandersetzung brodelten auch andere innererkassischen Spannungen erneut hoch, sodass man nach einigen weiteren verlustreichen Kleinkonflikten beschloss, fortan getrennte Wege zu gehen und die Schaffung des erkassischen Nationalstaates ungeschehen zu machen.
Zerfall des Reichs und Gründung der Republik (2388–2419)
Die Auflösung des Erkassischen Reiches und die Annullierung seiner Gesetze wurden formell am 2. Dezember 2388 vollzogen. Danach wurde das erkassische Nationalgefühl von immer weiter wachsenden Teilen der Bevölkerung aufgegeben. Das Herzogtum Ratesien und das Königreich Salwatien stellten die alte Ordnung weitestgehend wieder her, behielten die tharonischen Inseln allerdings weiterhin als gemeinsam verwaltetes Protektorat, und Salwatien annektierte das Gebiet des ehemaligen Reichslandes West-Erkassien.
Dies änderte sich jedoch in den Jahren 2407 bis 2416, als es in Salwatien wiederholt zu Aufständen kam. Grund für diese war die durch den teuren Lebensstil des salwatischen Hofstaates immer weiter steigende Staatsverschuldung und die dadurch für die Bevölkerung untragbar hohen Steuern. Anfangs konnten die Revolten noch durch das brutale Vorgehen des salwatischen Heeres und der militärischen Unterstützung durch den ratesischen Herzog niedergeschlagen werden. Bald jedoch arteten die Aufstände, die immer öfter und organisierter stattfanden, in vorher nicht erwartete Dimensionen aus und griffen sogar auf Ratesien über. Ein Großteil der anfangs zersplitterten Interessengruppen der Revolten schlossen sich im Herbst 2416 schließlich zur Erkassischen Einheitswehr unter Führung des Politikers und Aktivisten Teodór Posz zusammen, der eine erneute Einung der erkassischen Landen unter einer demokratischen, föderalen Republik anstrebte. Als gemeinsames Symbol wählte man das traditionelle Zeichen aller bisherigen gesamterkassischen Reiche: Das Erkassische Kreuz, ein weißes Kreuz auf orangem Grund, welches die Einheitswehr mit einem sich in einem weißen Kreis befindlichen orangen Stern ergänzte.
Als am 25. November 2416 schließlich der Königspalast in der salwatischen Hauptstadt Dudónize von der Einheitswehr gestürmt und die salwatische Krone somit größtenteils handlungsunfähig gemacht wurde, dankte der letzte salwatische Monarch, König Stéfan XII. ab, sein ratesischer Cousin, Herzog Ógust II., folgte ihm einen Tag später. Nachdem die Einheitswehr in den darauffolgenden Jahren die zersplitterten Fürstentümer im Süden der heutigen Präfektur Wathland und das bis dato von ratesischen und salwatischen Monarchisten gehaltene Protektorat Südwest (tharonische Inseln) unter ihre Kontrolle brachten, rief Posz schließlich am 4. Mai 2419 vom Balkon des Dudónizer Königspalastes die Erkassische Republik aus. Die Errichtung des neuen erkassischen Staates wurde schließlich am 5. August 2420 mit dem „Legitimierungsgesetz“ (Langtitel: „Gesetz zur endgültigen Legitimierung der Erkassischen Republik und ihrer Strukturen“) für abgeschlossen erklärt.
Tharonienkrise und Große Rezession (2419–2460)
Von Poszs Rücktritt bis heute (seit 2460)
Nach 9 Amtszeiten trat Posz schließlich am 12. August 2460 vom Posten des Staatspräsidenten zurück, um in den Ruhestand zu gehen. Dennoch war er in den folgenden Jahren noch auf mehreren staatlichen Festakten als Ehrengast geladen und blieb mit den nachfolgenden Staatspräsidenten in Verbindung. Nach vermehrten gesundheitlichen Beschwerden Ende der 2460er Jahre verstarb er am 16. Juli 2471 in seinem Anwesen in Luzímbora an den Folgen einer Lungenentzündung, er wurde 87 Jahre alt.
Politik
Politisches System
Erkassien ist als eine parlamentarische Republik verfasst. Das Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident, der im Gegensatz zu vielen anderen parlamentarischen Systemen mehr als nur repräsentative Kompetenzen besitzt, insbesondere in der Außenpolitik. Regierungschef ist der Regierungspräsident, der gemeinsam mit den Staatsministern die Staatsregierung bildet und ihr vorsitzt.
Legislative
Die erkassische Verfassung bestimmt, dass auf Staatsebene die gesetzgebende Gewalt von zwei separaten Organen ausgeübt wird, die nicht in einer gemeinsamen Institution zusammengefasst werden.
Der Staatskongress (Statispasedno) ist das primäre Legislativorgan und das Parlament des Landes. Er zählt 459 Abgeordnete, die für eine Legislaturperiode von drei Jahren in einer offenen Listenwahl gewählt werden. Hierbei gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Obwohl er nicht das einzige Verfassungsorgan ist, dass Gesetze vorschlagen kann -- dies können auch der Staatspräsident und die Staatsregierung) -- findet in ihm mit Diskussion und Abstimmung der wesentliche Teil des Gesetzgebungsprozesses statt. Des Weiteren wählt der Staatskongress den erkassischen Regierungspräsidenten.
Der Präfekturrat (Prefetóratosál) ist das sekundäre Legislativorgan und hat die Aufgabe, die Interessen der Präfekturen auf Staatsebene zu vertreten. Obwohl er selbst keine Gesetze vorschlagen kann, kontrolliert er vom Staatskongress beschlossene Gesetze, bevor diese dem Staatspräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Hier kann der Präfekturrat Einspruch einlegen und den Entwurf diskutieren oder Änderungen vorschlagen. Bis auf Gesetze, die die Verfassung betreffen oder Misstrauensvota, hat jedoch der Staatskongress das letzte Wort und kann mit einer erneuten Abstimmung den Einspruch des Präfekturrats kippen.
Exekutive
Judikative
Innenpolitik
Außenpolitik
Polizei
Militär
Wirtschaft
Wird bald ergänzt.
Infrastruktur
Verkehr
Straßenverkehr
Das Land verfügt über ein weit ausgebautes Straßennetz und eine gute Verkehrsanbindung an seine Nachbarstaaten. Bis zur Gründung der Erkassischen Republik im Jahre 2419 war die Verkehrsinfrastruktur weitgehend unzureichend, viele ländliche Regionen waren nur über unbefestigte Schotterwege zu erreichen und die befestigten Straßen, die es gab, waren oft marode. Ab 2437 wurde das Straßensystem schließlich durch ein groß angelegtes Infrastrukturprogramm der Regierung modernisiert und seitdem stetig ausgebaut. Mit dem Bau der höchsten Straßenklasse, den Autobahnen (auf erkassisch ristmastra, übersetzt "Schnellstraße") begann man in den 2450er Jahren. Der erste Autobahnabschnitt von Deblonik an der torassischen Grenze bis Konovélze (heute Teil der R1) wurde 2458 für den Verkehr freigegeben.
Generell unterscheidet das erkassische Straßensystem neben den unteren Straßenklassen (Gemeinde- und Ortsstraßen) zwischen 3 Formen von Fernstraßen:
- Schnellstraßen (ristmastraj, offizielle Bezeichnung für Autobahnen): Dies sind große Straßen, die für den schnellen Fernverkehr ausgelegt sind und über mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung verfügen, welche durch einen begrünten Mittelstreifen mit doppelter Leitplanke voneinander abgetrennt sind. Es gilt eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 480 my/h (~ 165 km/h) und eine Richtgeschwindigkeit von 380 my/h (~ 130 km/h). Das Verkehrszeichen für Schnellstraßen ist ein blaues Sechseck mit der Nummerierung im Inneren.
- Staatsstraßen (statismastraj): Dies sind Straßen, welche für mäßige bis starke Verkehrsbelastung ausgelegt sind und über einen oder zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung verfügen. Auf den meisten Streckenabschnitten gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit außerorts von 300 my/h (~ 100 km/h), auf autobahnähnlich ausgebauten Streckenabschnitten sind jedoch Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 350 my/h (~120 km/h) üblich. Das Verkehrszeichen für Staatsstraßen ist ein grünes Sechseck mit der Nummerierung im Inneren.
- Bezirksstraßen (trestimmastraj): Dies sind Straßen, welche für niedrige bis mäßige Verkehrsbelastung ausgelegt sind und in der Regel nur über einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung verfügen, zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sind für diese Straßenklasse ungewöhnlich, aber dennoch in Einzelfällen vorhanden. Das Verkehrszeichen für Bezirksstraßen ist ein weißes Sechseck mit der Nummerierung im Inneren.
Schienenverkehr
Dichte und Ausbauzustand des erkassischen Schienennetzes variiert je nach Bevölkerungsdichte einer Region. So besitzen die dicht besiedelten Präfekturen Salwatien, Ratesien und Luzímbora ein stark verdichtetes, modernes Streckennetz und viele Bahnhöfe, während in Konoviland, der am dünnsten besiedelten Präfektur Erkassiens, neben einem Teil der Hauptstrecke Luzímbora-Posóbor nur wenig Schieneninfrastruktur vorhanden ist. Die gesamte Bahninfrastruktur und ein Großteil des Schienenpersonenverkehrs (94 %) wird vom staatlichen Bahnunternehmen SWKÉ betrieben und unterhalten. Vom Güterverkehr auf der Schiene entfallen 40 Prozent auf die SWKÉ und 60 Prozent auf private Unternehmen.
Neben dem Fernverkehr ist auch der Personennahverkehr weit entwickelt und nahezu jede Stadt besitzt ein Netz aus Bussen, größere Städte auch Straßen- und U-Bahnen. Sämtliche lokalen Verkehrsbetriebe gehören zu mindestens 52 Prozent der SWKÉ-Tochter OKAMUS.
Luftverkehr
Energie
Digitale Infrastruktur
Gesellschaft
Soziales und Gesundheit
Bildung
Medien
Staaten in Ostakronor und Sivalesien | |
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