Erkassische Republik: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. September 2023, 18:40 Uhr
Érkasjo Republíka (erk.) Erkassise Volkstaad (rat.) Еркасийская Республика (tor.) Erkasaaha Revulia (hochth.) | |||
---|---|---|---|
Erkassische Republik | |||
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Amtssprache | Erkassisch Anerkannte Minderheitensprachen: Ratesisch, Torassisch, Hochtharonisch | ||
Hauptstadt | Luzímbora | ||
Staatsform | Parlamentarische Republik | ||
Regierungsform | Parlamentarische Demokratie | ||
Staatsoberhaupt | Staatspräsident Jusuw Fegaswóje | ||
Regierungschef | Regierungspräsident Efrajm Szostome | ||
Fläche | 188.703 km² | ||
Einwohnerzahl | 54.519.373 (Stand: Dez. 2522) | ||
Bevölkerungsdichte | 288,9 Einwohner pro km² | ||
Bruttoinlandsprodukt | 4.027 Milliarden Balm (Stand: Dez. 2522) | ||
Währung | Erkassischer Jenof (J) (1 Jenof = 100 Koróni) | ||
Gründung | 12. August 2365: Erkassisches Reich 4. Mai 2419: Erkassische Republik | ||
Nationalfeiertag | 4. Mai (Tag der Republik) | ||
Kfz-Kennzeichen | ERK | ||
Internet-TLD | .er | ||
Telefonvorwahl | +81 | ||
Erkassien (erkassisch Érkasje, amtlich Erkassische Republik, erkassisch Érkasjo Republíka) ist ein Staat im Osten Akronors. Die föderale Republik ist in sieben Fejestate gegliedert, eines davon ist Luzímbora, das ebenfalls Hauptstadt und bevölkerungsreichste Stadt des Landes ist. Im Westen grenzt Erkassien an Torassia und Graufurd und im Norden an Rhedon. Eine natürliche Grenze bildet im Osten der Livitsche Ozean und im Süden die Erkassische Bucht, ein Randmeer des Livitik. Bis auf das in Ost-West-Richtung verlaufende Salwatengebirge ist das Land weitgehend von flachem bis hügeligem Terrain geprägt.
Erkassien ist als demokratischer Rechtsstaat verfasst. Das Amt des Staatspräsidenten hat seit dem Jahre 2515 Jusuw Fegaswóje inne. Amtierender Regierungspräsident ist seit November 2520 Efrajm Szostome.
Inhaltsverzeichnis
Geografie
Der erkassische Westen ist durch die Konovische Tiefebene geprägt, die von der Wostra und ihren Zuflüssen durchzogen wird. Im Westen wird es durch das im Grenzgebiet zu Graufurd und Torassia liegende Ordajgebirge und im Osten durch die sanft ansteigenden Ausläufer des Salwatengebirges begrenzt.
Das Salwatengebirge, das einzige Hochgebirge Erkassiens, durchzieht in Ost-West-Richtung das Zentrum des Landes. Hier befindet sich mit dem Kolmano Ústrek (3.371 Meter) der höchste Berg des Landes. Während das Gebirge an seinen südlichen und nördlichen Rändern relativ abrupt und steil abfällt, geht es im Westen in sanft abfallenden Ausläufern flüssig in die Konovische Tiefebene über.
Die Vesponische Senke südlich des Salwatengebirges und die Wathische Ebene im Osten des Landes bestehen mit Ausnahme einiger Hügellandschaften vorwiegend aus Flachland. Beide stellen die am dichtesten besiedelten Regionen des Landes dar.
Der niedrigste Punkt Erkassiens befindet sich im Becken des Zalowezer Sees auf einer Höhe von nur 29 Metern ü.d.M., wobei der See selbst 44 Meter ü.d.M. liegt.
Gewässer
Der längste und bedeutendste Fluss des Landes ist die Wostra. Sie entspringt im Westen des Salwatengebirges, von wo aus sie sich ihren Weg durch die Konovische Tiefebene bahnt, bevor sie in den Livitik mündet. Die meisten bedeutenden Flüsse des Landes entwässern in Süd- oder Ostrichtung, enweder direkt in den Livitik oder indirekt über die Erkassische Bucht. Die einzige Ausnahme bildet der Rojsko. Er entspringt unweit von Hetok an der Nordseite des Salwatengebirges und fließt von dortaus nordwärts nach Rhedon, wo er schließlich in den Dornosker See mündet.
Klima
Verwaltungsgliederung
Der föderal aufgebaute erkassische Staat besteht aus sieben teilsouveränen Gliedstaaten, die „Fejestate“ (erkassisch: Sing. fejesty, Plur. fejestje) genannt werden. Die Fejestate gliedern sich wiederrum in Bezirke (trestime), darunter befinden sich die Gemeinden (ukrési). Die Bezeichnung ist abgeleitet von dem Herrschertitel fejes (zu deutsch etwa ‚Gebietsverwalter‘ oder ‚Statthalter‘) und wird teilweise auch als „Fejesschaft“ oder „Präfektur“ übersetzt.
Die erkassische Hauptstadt bildet dabei eine Ausnahme. Als Fejestat und Kommune zugleich sind in Luzímbora die Verwaltungsebenen zusammengelegt. Gleichzeitig stellen die Stadtbezirke und Stadtteile Luzímboras keine eigene Verwaltungsebene dar, wie etwa die Bezirke und Gemeinden, wie sie es in den anderen Fejestaten gibt.
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Bevölkerung
Demografie
Wird bald ergänzt.
Sprachen
Wird bald ergänzt.
Religionen
Name | Anzahl bzw. Mitglieder |
Bevölkerungs- anteil |
---|---|---|
Keine Religionszugehörigkeit (Nicht-Religiöse, Atheisten, Agnostiker, etc.) |
35.873.747 | 65,8 % |
Erkassisch-reformierter Halloismus | 11.830.704 | 21,7 % |
Rythanisch-orthodoxer Halloismus | 2.889.527 | 5,3 % |
Chronismus | 1.090.387 | 2,0 % |
Sonstige Konfessionen | 2.835.007 | 5,2 % |
Kulturell ist Erkassien maßgeblich durch den Halloismus geprägt worden. Heute gehören 27,7 Prozent der Erkassier einer halloistischen Glaubensrichtung an, davon 21,7 Prozent dem erkassisch-reformierten Halloismus und 5,3 Prozent dem rythanisch-orthodoxen Halloismus. Bis in das 24. Jahrhundert hinein war auch der ratesisch-orthodoxe Halloismus auf erkassischem Boden stark vertreten, ihm gehörten vorallem die Ratesier an. Diese Glaubensrichtung versank jedoch ab den 2460er Jahren in der Bedeutungslosigkeit, da durch die fortschreitende Säkularisierung der erkassischen Gesellschaft die meisten Ratesier entweder aus der Kirche austraten oder zum erkassisch-reformierten Halloismus konvertierten. Heute machen die ratesisch-orthodoxen Halloisten etwa 0,7 Prozent der erkassischen Bevölkerung aus.
Trotz der kulturellen Prägung durch den Halloismus setzte in der zweiten Hälfte des 25. Jahrhunderts ein Trend der Säkularisierung und des Wertewandels in der erkassischen Gesellschaft ein. Heute gehören nahezu zwei Drittel der Erkassier keiner Religionsgemeinschaft mehr an, womit Erkassien weltweit den höchsten konfessionslosen Bevölkerungsanteil hat. Davon glauben laut einer Reihe repräsentativer Umfragen dennoch rund 11 Prozent an eine Form von Gottheit oder höherer Macht. Weitere 27 Prozent meinten, weder von der Existenz noch der Nichtexistenz eines Gottes überzeugt zu sein; und die restlichen 62 Prozent gaben an, keinerlei Glauben an irgendeine Art höhere Macht zu haben.
Die erkassische Staat selbst ist säkular aufgebaut und es gibt keine Staatsreligion. Der Laizismus, die strikte Trennung von Religion und Staat, ist in der Verfassung fest verankert und soll garantieren, dass jeder erkassische Bürger seinen Glauben oder Unglauben frei ausleben kann, ohne irgendeine Form von religiöser Diskriminierung seitens des Staates fürchten zu müssen.
"Artikel 6
(1) Jeder hat das Recht, seine Religion frei zu wählen und auszuüben. Dies beinhaltet das Recht, keine Religion zu wählen und/oder auszuüben.
(2) Die Freiheit der Religion entbindet nicht von der Treuepflicht zu Gesetz und Verfassung."
– Titel 1, Artikel 6, Verfassung der Erkassischen Republik
Geschichte
Frühgeschichte
Die ersten Siedler und Vorfahren der heutigen Erkassier kamen nach heutigem Wissensstand vom sivalesischen Subkontinent und ließen sich im 10. Jahrhundert auf erkassischem Gebiet nieder. Um etwa die selbe Zeit erreichten gertanesische Stämme die östliche Livitikküste des erkassischen Gebiets und siedelten in dessen Nordosten. Ein größerer gertanesischer Stamm, die Ratesier, zog als einziger nicht in Richtung Westen weiter und wurde sesshaft. Neben wenigen Konflikten koexistierten Ratesier und Urerkassier friedlich und ihre Kulturen waren teils eng verflochten. Im späten 15. Jahrhundert entstanden schließlich in Form von Fürstentümern und Grafschaften die ersten Kleinstaaten und kleinen Reiche. Neben einigen Bündnissen herrschte wenig politische Einheit. Im 17. Jahrhundet hatten sich das Herzogtum Ratesien und das Fürstentum Salwatien als die einflussreichsten Regionalmächte etabliert und herrschten über weite Teile des erkassischen Gebiets. Während Ratesien seinen Herrschaftsbereich hauptsächlich auf militärischem Wege ausdehnte, agierte Salwatien wesentlich diplomatischer. Durch Verhandlungen fusionierte es mit mehreren benachbarten Fürstentümern zum Königreich Salwatien. Die Monarchen der ehemaligen Kleinstaaten behielten ihre Macht auf regionaler Ebene, doch der neue salwatische König sollte als darübergeschaltete Instanz das letzte Wort haben. Nach Errichtung der Wahlmonarchie wurde der jüngste Sohn der Adelsfamilie Evobní, bald bekannt als Mikaél I., am 17. September 1798 zum ersten salwatischen König gekrönt.
Vom 21. bis in das 24. Jahrhundert hinein dehnten beide Staaten ihre Hoheitsgebiete massiv aus, sodass diese fast das gesamte heutige Erkassien umfassten. Eine Ausnahme bildeten dabei die Kleinstaaten westlich von Salwatien. Sie konnten den Einfall Salwatiens abwenden, indem sie sich untereinander verbündeten, bis sie im Zuge der rythanischen Ostexpansion Ende des 23. Jahrhunderts gemeinsam mit den tharonischen Inseln als "Herzogtum Konoviland" dem Rythanischen Reich angeschlossen wurden. Die Gebiete östlich von Ratesien (heute Teil des Fejestats Wathland) blieben ebenfalls verschont. Ob die tharonischen Inseln als Teil der historischen „erkassischen Lande“ angesehen werden sollten, ist bis heute strittig. Auf den tharonischen Inseln waren die Erkassier bis in die späte Neuzeit eine ethnische Minderheit und lebten hauptsächlich nur entlang der Küsten in von ihnen selbst gegründeten Hafenstädten, während die Bevölkerungsmehrheit von den Tharoniern − seinerzeit ein isoliertes Agrarvolk − gestellt wurde.
Salwatische Pläne für eine Invasion der westlichen Kleinstaaten bestanden seit Jahrhunderten, fanden jedoch wieder erneute Aufmerksamkeit, als diese Länder ihre Unabhängigkeit durch den Zerfall des Rythanischen Reiches wiedererlangten. Salwatien stieß jedoch 2364 – ebenso wie Ratesien im Osten – auf erbitterten Widerstand, was ein Ende der bisherigen Expansionspolitik bedeutete. Als dann sowohl in Ratesien als auch in Salwatien Monarchen ihr Amt antraten, die einer „gesamterkassischen“ Lösung wohlgesonnen waren, wichen blutige Konflikte zugunsten diplomatischer Verhandlungen. Die Landesbezeichnung „Erkassien“ („Érkasje“) war dabei ursprünglich ein Sammelbegriff für alle erkassischsprachigen Kleinstaaten und wurde erstmals 1920 nachgewiesen.
Erkassisches Reich
Nach der Errichtung des erkassischen Bündnisses zur besseren Zusammenarbeit der Reiche wurde am 12. August 2365 der Reichstag zu Dudónize (erk. Lékpasedno vy Dudónize) einberufen, auf dem das Erkassische Reich (Érkasjo Lék) ausgerufen wurde. Laut der beschlossenen Verfassung sollte das Reich eine Wahlmonarchie sein, deren gewählter König das Reich zentral regiert und verwaltet. Die bisherigen Reiche werden in Reichsländer umgewandelt, welche größtenteils Verwaltungszwecken dienten und nur beschränkte eigene Souveränität besaßen. Während das Gebiet der Reichsländer Salwatien und Ratesien deckungsgleich mit dem der ehemaligen Monarchien war, wurden die fragmentierten Kleinstaaten zu größeren Reichsländern zusammengeschlossen. Alle Kleinstaaten im Westen schloss man zum Reichsland West-Erkassien zusammen, dessen umgangssprachlicher Spitzname "Kohnovisêko" (alterkassisch für Grenzland) später zum offiziellen Namen wurde, während die östlichen Kleinstaaten zum Reichsland Wathland fusioniert wurden.
Das Königreich Tharonien geriet nach der Reichsgründung verstärkt unter die Kontrolle Erkassiens, wovon sich das Reich die Sympathie der dort lebenden erkassischen Minderheit und die Ausbeutung der reich vorhandenen natürlichen Ressourcen Tharoniens versprach. Das Inselkönigreich, dass sich erst 2367 vom Rythanischen Reich lossagen konnte, war stark geschwächt und musste den Forderungen Erkassiens gezwungenermaßen Folge leisten, vorallem aus der Angst, erneut von einer feindlichen Macht annektiert zu werden. Dadurch zog das Erkassische Reich den Hass und die Missgunst des tharonischen Volkes auf sich. So kam es auch öfter zu gewaltsamen Konflikten zwischen Erkassiern und Tharoniern im Inselkönigreich.
Als Beginn der erkassischen Machtübernahme in Tharonien gilt die Krönung von Lénard I. zum tharonischen König, der als gebürtiger Erkassier in den tharonischen Adel eingeheiratet hatte. Sein erkassienfreundlicher Kurs, insbesondere die vermehrte Vergabe von wertvollen Ländereien an Erkassier, machte ihn bei den Tharoniern sofort unbeliebt. Am 26. April 2371 schloss Tharonien unter Lénard I. mit dem Erkassischen Reich den erkasso-tharonischen Vetrag, durch den das Königreich Tharonien in ein erkassisches Reichsland umgewandelt und somit Teil des Reiches wurde. Damit verbunden war auch die vermehrte Ansiedlung von Erkassiern in Inselregionen mit tharonischer Bevölkerungsmehrheit. Proteste und Aufstände der Tharonier gegen die De-facto-Annexion ihres Heimatlandes konnten zunächst mit Gewalt unterdrückt werden. Am 15. August 2371 jedoch brannten aufständische Tharonier die erkassische Fischersiedlung Úhoen (heute Óuen) vollständig nieder, ohne dass schnell genug eingegriffen werden konnte. Als Reaktion wurden vermehrt erkassische Heereseinheiten auf den Inseln stationiert und dem Reichsland Tharonien nach und nach die noch vorhandene politische Selbständigkeit entzogen. Zu Beginn des Jahres 2372 erfolgte die Umwandlung zum „Protektorat Südwest“. Dieses war rechtlich ein Schutzgebiet und kein direkter Teil des Reiches mehr, wodurch es direkt der Kontrolle des erkassischen Monarchen unterstand. Die Verwendung des Namens „Tharonien“ in der offiziellen Bezeichnung wurde dabei bewusst vermieden, laut den privaten Schriften des erkassischen Königs Karel II. als staatlicher Versuch, die nichterkassische Geschichte der Inseln und des tharonischen Volkes zu verwischen und auszulöschen.
Trotz des Sieges in Tharonien war die erkassische Innenpolitik ab 2377 so angespannt, dass sie die Einheit des Landes bedrohte. Das Reichsland Ratesien blockierte im Reichsrat ein Gesetz, welches die neue standardisierte erkassiche Sprache zur alleinigen Amtssprache des Reiches machen würde. Als einziges Reichsland mit nichterkassischer Bevölkerungsmehrheit fürchteten die ratesischen Abgeordneten eine kulturelle und linguistische Assimilierung ihrer Heimatregion und verweigerten die Teilnahme an der Abstimmung über das Gesetz, wodurch der Rat handlungsunfähig war. Darauf brachen in den Ratssitzungen regelmäßig Handgreiflichkeiten und Wortgefechte aus, die das Land polarisierten. Als dann am 15. Dezember 2381, im sogenannten „Marktkampf von Velzing“, in der Kleinstadt Velzing ratesische Bürger das Rathaus stürmten und sich blutige Häuserschlachten mit der Reichspolizei über die Umbenennung der Stadt in den erkassifizierten Ortsnamen Vizelke lieferten, führte dies zu einem bis dahin einmaligen Kultur- und Sprachkampf zwischen Ratesiern und Erkassiern. Der dadurch entstandene politische Druck führte zunächst zur Einführung des Föderalismus zur stärkeren Selbstbestimmung der Reichsländer und letztendlich zur Umwandlung des Reiches in den Erkassischen Bund, einen losen Staatenbund, dessen Mitglieder größtenteils eigenständig sind.
Erkassischer Bund, Erkassischer Bürgerkrieg und Gründung der Republik (2388–2419)
Die Umwandlung des Erkassischen Reiches in den Erkassischen Bund wurde am 2. Dezember 2388 vollzogen. Das Herzogtum Ratesien und das Königreich Salwatien stellten die alte Ordnung weitestgehend wieder her, behielten die tharonischen Inseln weiterhin als gemeinsam verwaltetes Protektorat und verleibten sich die ehemaligen Reichsländer ein.
Dies änderte sich jedoch in den Jahren 2407 bis 2416, als es in Salwatien wiederholt zu Aufständen kam. Grund für diese war die durch den teuren Lebensstil des salwatischen Hofstaates immer weiter steigende Staatsverschuldung und die dadurch für die Bevölkerung untragbar hohen Steuern. Anfangs konnten die Revolten noch durch das brutale Vorgehen des salwatischen Heeres und der militärischen Unterstützung durch den ratesischen Herzog niedergeschlagen werden. Bald jedoch arteten die Aufstände, die immer öfter und organisierter stattfanden, in vorher nicht erwartete Dimensionen aus und griffen sogar auf Ratesien über. Ein Großteil der anfangs zersplitterten Interessengruppen der Revolten schlossen sich im Herbst 2416 schließlich zur Erkassischen Einheitswehr unter Führung des Politikers und Aktivisten Teodór Posz zusammen, der eine erneute Einung der erkassischen Landen unter einer demokratischen, föderalen Republik anstrebte. Als gemeinsames Symbol wählte man das traditionelle Zeichen aller bisherigen gesamterkassischen Reiche: Das Erkassische Kreuz, ein weißes Kreuz auf orangem Grund, welches die Einheitswehr mit einem sich in einem weißen Kreis befindlichen orangen Stern ergänzte.
Als am 25. November 2416 schließlich der Königspalast in der salwatischen Hauptstadt Dudónize von der Einheitswehr gestürmt und die salwatische Krone somit größtenteils handlungsunfähig gemacht wurde, dankte der letzte salwatische Monarch, König Stéfan XII. ab, sein ratesischer Cousin, Herzog Ógust II., folgte ihm einen Tag später. Nachdem die Einheitswehr in den darauffolgenden Jahren die zersplitterten Fürstentümer im Süden des heutigen Fejestats Wathland und das bis dato von ratesischen und salwatischen Monarchisten gehaltene Protektorat Südwest (tharonische Inseln) unter ihre Kontrolle brachten, rief Posz schließlich am 4. Mai 2419 vom Balkon des Dudónizer Königspalastes die Erkassische Republik aus. Die Errichtung des neuen erkassischen Staates wurde schließlich am 5. August 2420 mit dem „Legitimierungsgesetz“ (Langtitel: „Gesetz zur endgültigen Legitimierung der Erkassischen Republik und ihrer Strukturen“) für abgeschlossen erklärt.
Tharonienkrise und Große Rezession (2419–2460)
Von Poszs Rücktritt bis heute (seit 2460)
Nach 9 Amtszeiten trat Posz schließlich am 12. August 2460 vom Posten des Staatspräsidenten zurück, um in den Ruhestand zu gehen. Dennoch war er in den folgenden Jahren noch auf mehreren staatlichen Festakten als Ehrengast geladen und blieb mit den nachfolgenden Staatspräsidenten in Verbindung. Nach vermehrten gesundheitlichen Beschwerden Ende der 2460er Jahre verstarb er am 16. Juli 2471 in seinem Anwesen in Luzímbora an den Folgen einer Lungenentzündung, er wurde 87 Jahre alt.
Politik
Politisches System
Erkassien ist eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt des Landes ist der Staatspräsident, der im Gegensatz zu vielen anderen parlamentarischen Systemen mehr als nur repräsentative Kompetenzen besitzt, insbesondere in der Außenpolitik. Regierungschef ist der Regierungspräsident, der gemeinsam mit den Staatsministern die Staatsregierung bildet und ihr vorsitzt.
Legislative
Nach der erkassischen Verfassung wird die gesetzgebende Gewalt auf Staatsebene von zwei Organen ausgeübt.
Der Staatskongress (Statispasedno) ist das erkassische Parlament und das primäre Legislativorgan des Landes. Der Kongress zählt 459 Abgeordnete, die für eine Legislaturperiode von drei Jahren in einer offenen Listenwahl gewählt werden. Es gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Obwohl er nicht das einzige Verfassungsorgan ist, dass Gesetze vorschlagen kann – dies können auch der Staatspräsident und die Staatsregierung – findet in ihm mit Diskussion und Abstimmung der wesentliche Teil des Gesetzgebungsprozesses statt. Des Weiteren wählt der Staatskongress den erkassischen Regierungspräsidenten, genehmigt sämtliche Verträge und Vereinbarungen mit anderen Ländern und Organisationen und stellt den Staatshaushalt auf.
Der Fejestatsrat (Fejestytosál) ist das sekundäre Legislativorgan und hat die Aufgabe, die Interessen der Fejestate auf Staatsebene zu vertreten. Obwohl er selbst keine Gesetze vorschlagen kann kontrolliert er die vom Staatskongress verabschiedeten Gesetze und Beschlüsse, bevor diese der Staatsregierung und dem Staatspräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Hier kann der Fejestatsrat Einspruch einlegen und Änderungen vorschlagen, wodurch das eingebrachte Gesetz an den Staatskongress zurückgeht, wo es noch einmal abgeändert und dann erneut dem Fejestatsrat vorgelegt werden kann. Der dritte Einspruch kann jedoch vom Staatskongress mit absoluter Mehrheit überstimmt werden, womit das Gesetz oder der Beschluss den Fejestatsrat umgeht und direkt zur Staatsregierung weitergereicht wird. Der Fejestatsrat besitzt also nicht die Kompetenz, ein Gesetz endgültig abzulehnen und somit scheitern zu lassen. Lediglich Einsprüche auf Verfassungsänderungen können nicht überstimmt werden.
De facto können beide Organe als Ober- und Unterhaus eines Zweikammerparlaments betrachtet werden, auch wenn sie de jure keine gemeinsame Institution bilden und als selbständige Organe definiert sind.
Exekutive
Der Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt Erkassiens und Schirmherr der Regierung, ohne ihr anzugehören. Er wird alle 5 Jahre von Staatskongress und Fejestatsrat in gemeinsamer Sitzung gewählt.
Ressort/Amt | Sitz | Amtsinhaber | Partei |
---|---|---|---|
Regierungspräsident | Luzímbora | Efrajm Szostome | SP |
Gesundheit und soziale Angelegenheiten | Luzímbora | Helen Duvis | SP |
Finanzen | Luzímbora | Sébasejan Norszeles | NL |
Verteidigung | Luzímbora | Vejola Bukrénje | SP |
Infrastruktur, Energie und Verkehr | Luzímbora | Louk Oprény | NL |
Äußere Angelegenheiten und akronoische Zusammenarbeit | Dudónize | Zedrek Ladejko | SP |
Ernährung und Umwelt | NL | ||
Wirtschaft und Entwicklung | NL | ||
Innere Angelegenheiten | NL | ||
Justiz | SP | ||
Wissenschaft und Bildung | NL |
Judikative
Die Rechtsprechung ist in Erkassien sowohl auf Staats- als auch auf Fejestatsebene organisiert.
Separate Gerichtshöfe für besondere Gerichtsbarkeiten kennt die erkassische Justiz nicht. Stattdessen existieren nach rechtlichen Fachgebieten gegliederte Spruchkörper innerhalb des selben Gerichts (Einzelrichter und Kammern bzw. Senate).
Man unterscheidet nach folgenden Zuständigkeiten:
- Zivil- und Strafsachen
- Arbeits- und Sozialsachen
- Steuer- und Finanzsachen
- Verwaltungssachen
- Verfassungsbeschwerden
Termine vor einem Einzelrichter sind lediglich bei Zivil- oder Strafprozessen möglich. Bei den sonstigen Gerichtsbarkeiten muss die Verhandlung vor einer Kammer bzw. einem Senat geführt werden.
Gerichtsorganisation
Die Bezirksgerichte (trestimvetáke) sind die erstinstanzlichen Gerichte für nahezu alle Rechtsstreitigkeiten (außer Verfassungsbeschwerden) bis zu einem Streitwert von 6.000 J, wobei auch streitwertunabhängige Zuständigkeiten bestehen. Sie unterstehen den Fejestaten und sind in nahezu jedem Bezirk Erkassiens eingerichtet. Manche Bezirke, vor allem jene mit niedriger Einwohnerzahl, unterhalten kein eigenes Bezirksgericht; in diesen Fällen übernimmt das Gericht eines anderen Bezirkes (meist jene in direkter Nachbarschaft) die örtliche Zuständigkeit für den Bezirk ohne eigenes Gericht.
Die Fejestatsgerichte (fejestyvetáke) sind die erstinstanzlichen Gerichte für Verfassungsbeschwerden, sowie für Zivilstreitigkeiten ab einem Streitwert von 6.001 J und einige streitwertunabhängige Zivil- und Straffälle. Ihre Anzahl variiert je nach Fejestat, so gibt es in Luzímbora nur ein Fejestatsgericht, in Wathland jedoch fünf.
Die Staatsgerichte (statisvetáke) sind die Berufungsinstanz für sämtliche Streitigkeiten, die bereits in erster Instanz entschieden wurden, mit Ausnahme von Verfassungsbeschwerden. Es gibt insgesamt vier von ihnen, wobei jedes Gericht einem Staatsgerichtsbezirk zugeordnet ist. Ein Bezirk umschließt in der Regel das Gebiet zweier Fejestate (Somit ist das Staatsgericht des ersten Bezirks beispielsweise zuständig für Luzímbora und Salwatien). Wathland als flächen- und bevölkerungsmäßig größtes Fejestat bildet hier eine Ausnahme, sein Gebiet ist deckungsgleich mit dem dritten Gerichtsbezirk.
Das Oberste Staatsgericht ist das höchstinstanzliche Gericht der Erkassischen Republik. (Weiteres folgt.)
Innenpolitik
Außenpolitik
Erkassien pflegt traditionell eine außenpolitische Neutralität, gilt jedoch seit den 2510er Jahren als STAVA-nah und als passiver IADN-Partner, auch wenn die erkassische Weigerung, sich am Sturz Aarherz' zu beteiligen von den Bündnispartnern mit wenig Wohlwollen aufgenommen wurde. Erkassien ist als STAVA-Beitrittskandidat eingestuft und soll hinter verschlossenen Türen bereits Verhandlungen mit Lenn führen.
Das Verhältnis zu Graufurd, lange von höflicher Neutralität und vorsichtiger Kooperation in einzelnen Bereichen geprägt, ist seit Gründung des Stahladler-Paktes deutlich angespannt. Während des Dunkelesienkrieges wurde die Grenze zu Graufurd dauerhaft geschlossen und sämtliche Reise- und Güterrouten in die Stahladler-Staaten wurden blockiert. Für Nordrythanien dauert das Reise- und Handelsverbot noch immer an, für Graufurd wurde es größtenteils aufgehoben.
Mit Pahragrau unterhielt Erkassien lange Zeit freundschaftliche Beziehungen, durch die erkassische Unterstützung Littras im Dunkelesienkrieg 2519 zeichnete sich ursprünglich eine noch engere Zusammenarbeit beider Länder ab. Als in Pahragrau ein Jahr später jedoch eine rechtsnationalistische Regierung unter der DnZ-Partei an die Macht gelangte ging Erkassien zunehmend zu Littra auf Distanz, sodass sich die Beziehungen mittlerweile deutlich verhärtet haben.
Polizei
Militär
Wirtschaft
Wird bald ergänzt.
Infrastruktur
Verkehr
Straßenverkehr
Das Land verfügt über ein weit ausgebautes Straßennetz und eine gute Verkehrsanbindung an seine Nachbarstaaten. Bis zur Republikgründung 2419 war die Verkehrsinfrastruktur weitgehend unzureichend, viele ländliche Regionen waren nur über unbefestigte Schotterwege zu erreichen und die befestigten Straßen, die es gab, waren oft marode. Ab 2437 wurde das Straßensystem schließlich durch ein groß angelegtes Infrastrukturprogramm der Regierung modernisiert und seitdem stetig ausgebaut. Mit dem Bau der höchsten Straßenklasse, den Autobahnen (auf erkassisch ristmastra, übersetzt "Schnellstraße") wurde in den 2450er Jahren begonnen. Der erste Autobahnabschnitt zwischen Deblonik an der torassischen Grenze und Konovélze (heute Teilstück der R1) wurde 2458 für den Verkehr freigegeben.
Generell unterscheidet das erkassische Straßensystem neben den unteren Straßenklassen (Gemeinde- und Ortsstraßen) zwischen 3 Formen von Fernstraßen:
- Schnellstraßen (ristmastraj, offizielle Bezeichnung für Autobahnen): Dies sind große Straßen, die für den schnellen Fernverkehr ausgelegt sind und über mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung verfügen, welche durch einen begrünten Mittelstreifen mit doppelter Leitplanke voneinander abgetrennt sind. Es gilt eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 160 TM/Ti (~ 163 km/h) und eine Richtgeschwindigkeit von 130 TM/Ti (~ 132 km/h). Das Verkehrszeichen für Schnellstraßen ist ein blaues Sechseck mit der Nummerierung im Inneren.
- Staatsstraßen (statismastraj): Dies sind Straßen, welche für mäßige bis starke Verkehrsbelastung ausgelegt sind und über einen oder zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung verfügen. Auf den meisten Streckenabschnitten gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit außerorts von 100 TM/Ti (~ 102 km/h), auf autobahnähnlich ausgebauten Streckenabschnitten sind jedoch Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 120 TM/Ti (~ 122 km/h) üblich. Das Verkehrszeichen für Staatsstraßen ist ein grünes Sechseck mit der Nummerierung im Inneren.
- Bezirksstraßen (trestimmastraj): Dies sind Straßen, welche für niedrige bis mäßige Verkehrsbelastung ausgelegt sind und in der Regel nur über einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung verfügen, zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung sind für diese Straßenklasse ungewöhnlich, aber dennoch in Einzelfällen vorhanden. Das Verkehrszeichen für Bezirksstraßen ist ein weißes Sechseck mit der Nummerierung im Inneren.
Schienenverkehr
Dichte und Ausbauzustand des erkassischen Schienennetzes variiert je nach Bevölkerungsdichte einer Region. So besitzen die dicht besiedelten Fejestate Salwatien, Ratesien und Luzímbora ein stark verdichtetes, modernes Streckennetz und viele Bahnhöfe, während in Konoviland, dem am dünnsten besiedelten Fejestat Erkassiens, neben einem Teil der Hauptstrecke Luzímbora-Posóbor nur wenig Schieneninfrastruktur vorhanden ist. Die gesamte Bahninfrastruktur und ein Großteil des Schienenpersonenverkehrs (94 %) wird vom staatlichen Bahnunternehmen SWÉ betrieben und unterhalten. Vom Güterverkehr auf der Schiene entfallen 40 Prozent auf die SWKÉ und 60 Prozent auf private Unternehmen.
Neben dem Fernverkehr ist auch der Personennahverkehr weit entwickelt und nahezu jede Stadt besitzt ein Netz aus Bussen, größere Städte auch Straßen- und U-Bahnen. Sämtliche lokalen Verkehrsbetriebe gehören zu mindestens 52 Prozent der SWÉ-Tochter OKAMUS.
Luftverkehr
Energie
Digitale Infrastruktur
Gesellschaft
Soziales und Gesundheit
Bildung
Medien
Staaten in Ostakronor und Sivalesien | |
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