Königreich Groß-Lusslien: Unterschied zwischen den Versionen
(→=Energie) |
|||
Zeile 316: | Zeile 316: | ||
==Wirtschaft== | ==Wirtschaft== | ||
===Infrastruktur=== | ===Infrastruktur=== | ||
− | + | ==Energie== | |
===Tourismus=== | ===Tourismus=== | ||
+ | |||
==Kultur== | ==Kultur== | ||
===Sport=== | ===Sport=== |
Version vom 13. Mai 2020, 20:14 Uhr
Königreich Groß-Lusslien | |||
---|---|---|---|
Koninrige Groot-Lusslien | |||
| |||
Amtssprache | Lussisch | ||
Hauptstadt | Lenn | ||
Staatsform | parlamentarische Monarchie | ||
Regierungsform | parlamentarische Demokratie | ||
Staatsoberhaupt | König Kasper II. | ||
Regierungschef | Premierminister Alexander Becht | ||
Fläche | 3.323.189 km², 251.852 km² ohne Überseeprovinzen | ||
Einwohnerzahl | 71.265.000 (Stand 2513), 67.581.000 ohne Überseeprovinzen | ||
Bevölkerungsdichte | 268 Einwohner pro km² in Akronor | ||
Bruttoinlandsprodukt | 6.861 Milliarden Balm | ||
Währung | Akron | ||
Kfz-Kennzeichen | AZR | ||
Internet-TLD | .gl | ||
Telefonvorwahl | +64 | ||
Das Königreich Groß-Lusslien (lussisch Koninrige Groot-Lusslien) ist ein souveräner Staat im Südwesten Akronors. Im einfachen Sprachgebrauch wird es auch vereinfacht Lusslien genannt. Der Staat ist eine Union aus den Landesteilen Cardas, Surland, Haffenburk, Flotland und Vejl-Norkakyst, sowie den drei Überseegebieten Lussisch-Elegenien, Lussisch-Livitien und Lussisch-Hamarien, die unter lussischer Souveränität stehen und damit ebenfalls vollintegrierter Teil des Königreichs sind. Lusslien ist außerdem aufgrund seiner Militärstärke eines der mächtigsten Länder des Kontinents. In Akronor teilt Groß-Lusslien nur eine etwa 12km lange Landgrenze mit Wotania im Osten des Landes.
Dem seit 2481 amtierenden Staatschef König (lussisch Koen’g oder auch Koenk) Kasper II. stehen nur geringe politische Befugnisse zu. Regierungschef ist der seit 2516 amtierende Ministerpräsident Alexander Becht.
Inhaltsverzeichnis
Etymologie
Ursprünglich auf das gesamte Lussische Königreich bezogen, kommt der Name Lusslien aus dem gertanesischen Lusia, dem "Land der Lusaren". Als Lusaren werden die ersten indigenen Einwohner der lussischen Halbinsel bezeichnet, die sich im Laufe der Zeit mit der gertanesichen Bevölkerung vermischten.
Der Name "Lusslien" wird heute als Synonym für sowohl die Lussische Halbinsel als auch das Königreich Groß-Lusslien verwendet.
Die Menschen im Königreich Groß-Lusslien verwenden eine Reihe verschiedener Begriffe, um ihre nationale Identität zu beschreiben, und können sich als lussisch, surisch, flotisch, cardisisch, hamarisch, oder murabisch oder als Zugehörigkeit zu einer Kombination verschiedener nationaler Identitäten bezeichnen.
Geographie
|
Provinzen
Surland
Südlichster Landesteil des Königreichs ist die Provinz Surland, das 38.244 Quadratkilometer groß ist und mehr als 10,8 Millionen Einwohner zählt.
Die Provinz war als Fürstentum Surland lange unabhängig, wurde dann aber nach Ende des Ersten Lussischen Krieges 1754 in das Lussische Königreich eingegliedert. Es grenzt im Südosten den Golf von Homm und im Süden an die Ausläufer des Livithen Ozeans. Surlands einzige Landgrenze teilt es mit Cardas, welche sich über 89 Kilometer zwischen dem Delta der Lajk an der Südküste und der Schester Förde am Pechbusen im Norden erstreckt. Die viertgrößte lussische Insel Braken liegt vor der surischen Westküste.
Das Land besteht fast gänzlich aus metamorphen Mittelgebirgen, wobei die Erhebungen von Norden nach Süden generell niedriger werden. Höchster Berg der Provinz und gleichzeitig des Königreichs ist der Frygtelvoet mit 1283 Metern. Nach diesem ist Voetgebirge benannt, das westlichste der beiden surischen Gebirge. Im zentralen Landesteil liegen die Ardern, die sich im Osten bis nach Cardas erstrecken.
Cardas
Mit einer Fläche von 62.237 km² und mehr als 21 Millionen Einwohnern ist Cardas nach Flotland die zweitgrößte, dafür aber die einwohnerstärkste Provinz des Königreichs. Provinzhaupstadt Lenn ist gleichzeitig Sitz der Landesregierung und Residenzstadt der Königlichen Familie.
Es grenzt im Westen an die Provinz Surland, im Norden an den Kasparsee und das benachbarte Haffenburk. Cardas Landmasse macht rund 24,7 Prozent der Lussischen Halbinsel aus und ist hauptsächlich von Tiefebenen geprägt, die von Hügelketten aus metamorphen und magmatischen Gesteinen durchzogen sind.
Wichtige Städte sind St. Kaspar, Errested, Bordrup, Berl, Lekken und Lenn.
Haffenburk
Haffenburk ist mit 33.729 Quadratkilometern mit Abstand die kleinste der lussischen Provinz, weist mit 12,2 Millionen Einwohnern dennoch recht viele Einwohner auf. Die Provinzhauptstadt Presik ist nach Lenn die zweitgrößte Stadt des Landes. Das einzige Mittelgebirge sind die im Norden gelegenen Pistanijen, der höchste Berg ist der Kselje Doef mit 798 Metern.
Die Provinz grenzt südlich an Cardas sowie den Kasparsee, dessen Nordhänge prominent für den lussischen Weinanbau sind. Im Norden teilt die Provinz eine Grenze zu Flotland, dessen Nordwestteil durch den Konstantinswall markiert wird.
Zu den wichtigsten Flüssen gehören die Kheune, der Ern sowie die Herse, alles drei Abflüsse des Kasparsees.
Flotland
Das ehemals eigenständige Königreich ist mit einer Fläche von 69.819 Quadratkilometern die größte Provinz auf der lussischen Halbinsel. Im Gegensatz zu den südlicheren Landesteilen ist es mit 16,2 Millionen Einwohner dünner besiedelt.
Die Provinz grenzt im Süden an Haffenburk, im Norden an Vejl-Norkakyst und teilt sich mit der Reichsrepublik Wotania im Osten mit knapp 12 Kilometern die einzige Grenze des Landes auf Akronor. Auf der Nordseite trennt der Lussische Ärmel die Provinz von den benachbarten Vereinigten Staaten Nordakronors.
Neben den bei Touristen beliebten Küsten finden sich in Flotland noch weitere vielfältige Naturräume. Flotland besteht zum größten Teil aus Tiefebenen, die von Mittelgebirgsketten durchzogen werden. Der höchste Berg in Flotland ist der Rossel Piek in den Lesetzjer Bergjen mit 642 Metern. Der längste und bekannteste Fluss des Landes ist die Rhuf. Neben ihr fließen durch Flotland der Rint, der Sockel, die Leeve und die Letsch.
Vejl-Norkakyst
Trotz seiner Größe von 47.823 Quadratkilometern ist die nördlichste Provinz Metropolitan-Lussliens mit 7.251.000 Einwohnern die am dünnsten besiedelte. Der Name der Provinz setzt sich aus den beiden Landesteilen Vejl, einer dem Festland vorgelagerten Insel, sowie der Norkakyst. Die Provinz grenzt im Süden an Flotland. Die dem Festland vorgelagerte Inselgruppe der Südlagonischen Inseln grenzen im Norden an Lagland.
Überseeprovinzen
Die lussischen Überseegebiete, lussisch Overzoise Lusslien (deutsch auch Übersee-Lusslien), sind Teile des lussischen Staatsgebiets außerhalb Akronors. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ehemalige lussische Kolonien, die später vollständig in das lussische Königreich integriert wurden. Insgesamt leben dort ungefähr 3,42 Millionen Menschen (Mai 2512).
Lussisch-Elegenien
Lussisch-Elegenien ist eine der drei Überseeprovinzen des Lussischen Königreichs. Die Inselgruppe befindet sich in den Karpatischen Inseln, grenzt im Norden an die Turnaway Inseln der Karpatischen Union, im Süden an die paramurische Kieferninsel und besteht insgesamt aus 14 größeren Inseln sowie aus diversen den größeren vorgelagerte kleine.
Hauptstadt ist das auf der größten und Hauptinsel Lahava gelegene Kuiper. Die vielfältige Naturkulisse Elegeniens, das warme tropische Klima, die Fülle an öffentlichen Stränden, die ozeanische Umgebung und aktive Vulkane machen es zu einem beliebten Ziel für Touristen, Surfer, Biologen und Vulkanologen. Aufgrund seiner südlichen Lage in den Karpaten und der Arbeitsmigration im 23. Jahrhundert ist die Kultur Elegeniens neben der einheimischen elegnischen Kultur stark von akronoischen und karpatischen Kulturen geprägt. Lussisch-Elegenien hat über 700.000 ständige Einwohner, zusammen mit vielen Besuchern und lussischem Militärpersonal.
Wichtige Inseln sind neben Lahava Ahana, Clalojne, Tapis, Miek, Hiuj, Kessau und Den Boj.
Lussisch-Hamarien
Mit knapp 1.85 Mio. Einwohnern ist Lussisch-Hamarien mit Abstand das Einwohnerreichste der drei lussischen Übersee-Territorien. Es liegt an der Westküste Normurabiens am Livitischen Ozean und erstreckt sich über ein Gebiet von 1,4° bis 14° südliche Breite und 135,2° bis 152° östliche Länge. In Lussisch-Hamarien mündet der Hamaras, der wasserreichste Fluss Murabiens, und ist zudem Namensgeber der Provinz.
Die Provinz verfügt über eine 2120,4 km lange Küste am Livitischen Ozean und liegt innerhalb der neukanabisch-xyllabischen Kolonie Surhelien. Die Provinz umfasst das südliche Hamarasbecken und besteht größtenteils aus tropischem Regenwald.
Die Forstwirtschaft ist auf Grund des tropischen Regenwaldes ein wichtiger Wirtschaftszweig des Landes. Landwirtschaft wird nur in Küstennähe betrieben. An übrigen Wirtschaftszweigen sind lediglich die Krabbenfischerei und der Anbau von Kakao, Kaffee, Pfeffer und Safran erwähnenswert.
Lussisch-Livithien
Lussisch-Livithien ist eine Überseerovinz im südlichen Murabien. Livithien erstreckt sich über 1.756.177 km², laut Zensus 2509 belief sich die Einwohnerzahl auf 845.930 Personen. Hauptstadt der Provinz ist St. Konstantin.
Der größte Teil des Provinzterritoriums ist flach und gehört zum trockenen Teil der Lavesa-Ebene, wobei die Trockenheit zum salzsteppenhaften Süden hin noch zunimmt. Das Klima ist gemäßigt. Unterbrochen wird die Ebene von der Wüste Naji im Nordwesten der Provinz. In dieser liegt der Nationalpark Outrekt, das einzige touristische Zentrum der Provinz.
Klima
Da sich das Lussische Königreich immer in oder nahe der verschiedener Antarktisströme befindet, sind häufige Druckwechsel und unruhiges Wetter typisch. An einem einzigen Tag kann man viele verschiedene Wetterarten erleben. Im Allgemeinen ist das Klima Lusslien kühl und oft wolkig und regnerisch, und hohe Temperaturen sind selten.
Das Klima in Groß-Lusslien wird als gemäßigtes ozeanisches Klima definiert, eine Klassifizierung, die es mit dem größten Teil Südakronors teilt. Regionale Klimata werden durch den Livitischen Ozean und den Breitengrad beeinflusst. Surland, Cardas und die östlichen Teile Haffenburks und Flotlands, die dem Livitischen Ozean am nächsten liegen, sind im Allgemeinen die mildesten, feuchtesten und windigsten Regionen Lussliens, und die Temperaturbereiche sind hier selten extrem. Die westlichen Gebiete sind trockener, kühler und weniger windig und weisen auch die größten täglichen und jahreszeitlichen Temperaturschwankungen auf. Die nördlichen Gebiete sind im Allgemeinen wärmer und trockener und haben etwas größere Temperaturbereiche als die südlichen Gebiete.
Das Lussische Königreich steht meist unter dem Einfluss der maritimen polaren Luftmasse aus dem Süden. Surland und der Westen Cardas sind am stärksten der maritimen polaren Luftmasse ausgesetzt, die kühle, feuchte Luft bringt; der Norden Flotlands und Vejl-Norkakysts sind stärker der kontinentalen polaren Luftmasse ausgesetzt, die kalte, trockene Luft bringt. Im Durchschnitt liegt die Temperatur zwischen 18 und 25 °C.
Wenn die Luftmassen im Sommer in ihren jeweiligen Gebieten stark genug sind, kann es manchmal einen großen Temperaturunterschied zwischen dem hohen Norden Vejl-Norkakysts (einschließlich seiner Inseln) und dem Süden Surlands geben - oft einen Unterschied von 10-15 °C, aber manchmal bis zu 20 °C oder mehr. Im Hochsommer können die Temperaturen an der südlichen Küste um 15 °C liegen, während die Gebiete um Nors 36 °C erreichen.
Bevölkerung
Demografie
Die Bevölkerung Lussliens, wie sie vom lussischen Statistikamt registriert wird, betrug im Januar 2513 71,26 Millionen. Mit einem Durchschnittsalter von 40,4 Jahren und 0,98 Männern pro Frau hat Lusslien eine der ältesten Bevölkerungen der Welt. Trotz einer niedrigen Geburtenrate wächst die Bevölkerung aufgrund der Nettozuwanderung und der zunehmenden Lebenserwartung mit einer durchschnittlichen jährlichen Rate von 0,61%.
Lussisch ist eine historisch heterogene und multikulturelle Nation. Durch seine Kolonialvergangenheit erfährt das Königreich eine erhöhte Zuwanderung aus ehemaligen Krongebieten und Ländern der Lussofonie. Auch die bildungsbezogene Zuwanderung aus benachbarten Staaten des STAVA stieg aufgrund des guten Schulsystems seit 2500 stetig. 2515 waren 35% der Aufenthaltsgenehmigungen studien- oder arbeitsbezogen, 1% wurden für Asylsuchende und 8% für Personen ausgestellt, die als Familienangehörige ankommen.
Es gibt keine offiziellen Statistiken über ethnische Gruppen, aber nach den Zahlen des lussischen Statistikamts aus dem Jahr 2513 waren 82 % der Bevölkerung lussischer Abstammung, definiert als mindestens ein Elternteil, der in Lusslien geboren wurde und die lussische Staatsbürgerschaft besitzt. Die restlichen 18 % hatten einen ausländischen Hintergrund, definiert als Einwanderer oder Nachkommen von kürzlich eingewanderten Personen. Mit der gleichen Definition waren die häufigsten Herkunftsländer Dianien, Wotania, Lagland, Ospor, Grundistan, Torassia, der Kuagon, Haladien und Graufurd.
Größte Städte
Die Urbanisierungsrate im Königreich Groß-Lsuslien betrug 2512 79,8 % womit es zu den am stärksten urbanisierten Ländern der Welt zählt. Die größte Stadt des Königreichs ist die Hauptstadt Lenn mit über 9 Millionen Einwohnern im Metropolraum. Das Land ist stark auf seine Hauptstadt konzentriert, die knapp ein Viertel der Wirtschaftsleistung erbringt. Lenn ist das unumstrittene wirtschaftliche, kulturelle und politische Zentrum des lussischen Königreichs und gilt als eine der einflussreichsten Städte weltweit.
Rang | Name | Einwohner |
---|---|---|
1 | Lenn | 5.037.825 |
2 | Presik | 3.576.836 |
3 | Eekt | 1.706.352 |
4 | Konstant | 1.566.434 |
5 | Kuttingburk | 1.323.012 |
6 | Tronberk | 893.283 |
7 | Homm | 703.345 |
8 | Bork | 536.347 |
9 | Kansk | 522.823 |
10 | St. Kaspar | 502.672 |
Sprachen
Die in der Verfassung festgesetzte Amtssprache des Königreichs Groß-Lusslien ist Lussisch, eine gertanesische Sprache, die eng mit dem Dianischen und Wotanischen verwandt ist. Dianier haben wenig Schwierigkeiten, Lussisch zu verstehen, und auch Wotanier können mit größeren Schwierigkeiten Lussisch verstehen, ähnlich verhält es sich andersherum. Es wird geschätzt, dass über 90 Prozent der Bevölkerung Lussliens mindestens eine Fremdsprache beherrschen.
Wotanisch ist eine anerkannte Minderheitensprache im wotanischen Grenzgebiet im Osten Flotlands. Auch Kanabisch wird in Veijl-Norkakyst als Minderheitensprache anerkannt, da es eine kleine kanabischsprechende Gemeinde auf den Angelenen an der Grenze zu Lagland gibt.
Laut dem letzten Zensus 2514 gaben 94% der Lussen Lussisch als ihre Muttersprache an. 3,20% sprechen Dianisch als Erstsprache, 2% Wotanisch und 0,20% Davidisch. Eine große Mehrheit der Lussen spricht eine gertanesische Sprache als Zweitsprache (46,3% Kanabisch, 24% Dianisch, 7% Wotanisch). Kanabisch ist erste Pflichtsprache an weiterführenden Schulen, ab der 7. Stufe wählen die Schüler zusätzlich zwischen Dianisch und Ultan, das von knapp 22% der Bevölkerung als Zweitsprache oder Drittsprache beherrscht wird. Auch Torassisch (5%) und Davidisch (2,2%) wird von einem kleinen Teil der Bevölkerung als Fremdsprache beherrscht.
Religionen
Lusslien ist ein säkulares Land, in dem die Religionsfreiheit ein verfassungsmäßiges Recht ist. Die lussische Religionspolitik basiert auf dem Konzept des Laizismus, einer strikten Trennung von Kirche und Staat, unter der das öffentliche Leben vollständig säkular gehalten wird.
Laut einer Umfrage der Jurian-Veerenhannes-Universität aus dem Jahr 2515 waren 56,2 Prozent der Gesamtbevölkerung Lussliens Halloisten, 35,1 Prozent hatten keine Religion (Atheismus oder Agnostizismus), 6,2 Prozent waren Chronisten, 2,5 Prozent Anhänger anderer Glaubensrichtungen. Die Schätzungen über die Zahl der Chronisten in Lusslien gehen stark auseinander. Im Jahr 2506 schätzte das lussische Innenministerium die Gesamtzahl der Menschen mit chronistischem Hintergrund auf 5 bis 6 Millionen (7-8,5%). Der Halloismus ist seit mehr als einem Jahrtausend die vorherrschende Religion in Lusslien, auch wenn er heute nicht mehr so aktiv praktiziert wird wie früher. Von den 53.000 religiösen Gebäuden in Lusslien sind 97% reformiert-halloistisch. Nach der Abschaffung des Absolutismus unter Jeroen I. führte die Regierung Kampagne der Enthalloisierung durch, die die halloistische Kirche als Staatsreligion beendete. Lusslien verabschiedete 2453 ein Gesetz über die Trennung von Kirche und Staat, das das Prinzip des Laizismus festschrieb.
Bis heute ist es der Regierung untersagt, ein spezifisches Recht auf eine Religionsgemeinschaft anzuerkennen. Sie erkennt religiöse Organisationen nach formaljuristischen Kriterien an, die sich nicht auf die religiöse Doktrin beziehen. Umgekehrt wird von religiösen Organisationen erwartet, dass sie sich nicht in die politische Entscheidungsfindung einmischen. Bestimmte Gruppen wie Anoniten oder Kommunizisten gelten als Sekten ("Sejt" auf Lussisch) und haben daher nicht den gleichen Status wie anerkannte Religionen in Lusslien. Sejt gilt in Lusslien als abwertender Begriff.
Bildung
2329 schuf Jeroen I. das Gymnasium, die zweite und letzte Stufe der Sekundarstufe, die auf ein Hochschulstudium oder einen Beruf vorbereitet. Dennoch gilt Magnus van Boijen als Vater der lussischen modernen Schule, der Ende des 19. Jahrhunderts Reformen anführte, die die freie, weltliche und obligatorische Bildung (derzeit obligatorisch bis zum Alter von 17 Jahren) einführten.
Das lussische Bildungswesen ist zentralisiert und in drei Stufen unterteilt: Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung. Primar- und Sekundarschulbildung sind überwiegend öffentlich und werden vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft verwaltet. Während Ausbildung und Entlohnung der Lehrer und der Lehrplan zentral vom Staat verantwortet werden, wird die Verwaltung der Primar- und Sekundarschulen von den lokalen Behörden überwacht. Die Primarschulbildung umfasst zwei Phasen, den Kindergarten (Dagen) und die Grundschule (Folkesole). Ziel des Kindergartens ist es, den Geist sehr kleiner Kinder anzuregen und ihre Sozialisierung und die Entwicklung eines grundlegenden Sprach- und Zahlenverständnisses zu fördern. Etwa im Alter von sechs Jahren wechseln die Kinder in die Grundschule, deren Hauptziele das Erlernen von Schreiben, Rechnen und Staatsbürgerschaft sind. Die Sekundarschule besteht ebenfalls aus zwei Phasen. Die erste wird durch Colleges (Kollej) vermittelt und führt zum nationalen Zertifikat (Nationaal diploma). Die zweite wird in Skilarien (Skilen) angeboten und endet in nationalen Prüfungen, die zu einem Dozan (Dozan, erhältlich in beruflicher, technischer oder allgemeiner Ausrichtung) führen.
Die Hochschulbildung ist zwischen öffentlichen und privaten Universitäten aufgeteilt, ein Großteil der Hochschulen befindet sich jedoch in staatlicher Trägerschaft.
Gesundheit
Das lussische Gesundheitssystem ist ein System der allgemeinen Gesundheitsversorgung, das weitgehend von der staatlichen Krankenversicherung finanziert wird. In ihrer Bewertung der Weltgesundheitssysteme im Jahr 2507 stellte die Internationale Gesundheitsorganisation (IGLU) fest, dass Lusslien die "nahezu beste allgemeine Gesundheitsversorgung" der Welt bietet. Das lussische Gesundheitssystem wurde 2496 von der IGLU weltweit auf den vierten Platz gesetzt.[293][294] Im Jahr 2514 gab Lusslien 12,6% des BIP für die Gesundheitsversorgung aus. Ungefähr 79% der Gesundheitsausgaben werden von staatlich finanzierten Stellen übernommen.
Für Menschen, die von chronischen Krankheiten wie Krebs oder AIDS betroffen sind, ist die Versorgung in der Regel kostenlos. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt beträgt 81 Jahre für Männer und 85 Jahre für Frauen. In Lusslien kommen auf 1000 Einwohner 3,67 Ärzte, und die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf betrugen 2511 3.798 Balm.
Lusslien sieht sich - wie andere reiche Länder auch - mit einer zunehmenden und in jüngster Zeit aufgetretenen Epidemie der Fettleibigkeit konfrontiert, die vor allem darauf zurückzuführen ist, dass in den lussischen Essgewohnheiten die traditionelle überwiegend gesunde lussische Küche durch Junkfood ersetzt wurde. Die Behörden betrachten Adipositas heute als eines der wichtigsten Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit und bekämpfen sie mit aller Härte.
In einer Studie aus dem Jahr 2510 hatte Lusslien die höchste Krebsrate aller Länder, die von der Weltkrebsorganisation aufgelistet sind; die Forscher vermuten, dass die Gründe dafür in einer besseren Berichterstattung, aber auch in Lebensstilfaktoren wie starkem Alkoholkonsum, Rauchen und Bewegungsmangel liegen.
Geschichte
Politik
Staatsaufbau
Das Königreich Groß-Lusslien ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Verfassung zufolge der König, zurzeit König Kaspar II. Er ernennt offiziell den Ministerpräsidenten und die Minister, zusammen formen sie die Regierung. Das politische System des Königreichs ist vom System der parlamentarischen Demokratie bestimmt, in dem Parteien eine große Rolle spielen. Der Kongress (Kongres) ist in zwei Kammern aufgeteilt: Der Senat (Senaat) wird von den Provinzparlamenten gewählt, die Abgeordnetenkammer (Folkforsamling) vom Volk. Letztere ist die eigentliche nationale Volksvertretung. Die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien dort sind ausschlaggebend dafür, wie sich die Regierung zusammensetzt.
Die lussische Verfassung, die wichtigste Rechtsquelle und Grundlage des politischen Systems des Landes, wurde am 7. Februar 2329 nach der Aurufung des 2. Groß-Lussischen Königreichs als Konstitutionelle Monarchie festgelegt. Sie wurde mehrmals geändert, aber die wichtigsten Reformen wurden 2443 und 2489 durchgeführt.
Die Krone
Der lussische Monarch, derzeit Kasper II., ist das Oberhaupt des lussischen Staates, Symbol seiner Einheit und Beständigkeit, der die reguläre Funktion der Regierungsinstitutionen vermittelt und moderiert und die höchste Vertretung Groß-Lussliens in den internationalen Beziehungen übernimmt, insbesondere mit denen, die Teil seiner historischen Gemeinschaft sind. Die Krone, als Symbol für die Einheit der Nation, hat eine doppelte Funktion. Erstens stellt sie die Einheit des Staates in der organischen Gewaltenteilung dar; daher ernennt er die Premierminister und lädt das Parlament ein und löst es unter anderem auf. Zweitens vertritt sie den lussischen Staat als Ganzes gegenüber den Provinzen, deren Rechte er verfassungsmäßig zu respektieren hat.
Der König wird von der Folkforsamling – dem Parlament – verkündet und muss einen Eid leisten, um seine Pflichten treu zu erfüllen, die Verfassung und alle Gesetze zu befolgen und deren Einhaltung zu gewährleisten sowie die Rechte der Bürger und die Rechte der Provinzen zu achten.
Nach der lussischen Verfassung obliegt es dem König: Gesetze zu sanktionieren und zu erlassen; die Folkforsamling (das Parlament) einzuberufen und aufzulösen und Wahlen einzuberufen; ein Referendum unter den in der Verfassung vorgesehenen Umständen einzuberufen; einen Kandidaten für den Premierminister vorzuschlagen und ihn sowie andere Minister zu ernennen oder aus dem Amt zu entlassen; die vom Ministerrat beschlossenen Dekrete zu erlassen; zivile und militärische Ämter zu übertragen und Ehrungen und Auszeichnungen zu erteilen; über die Angelegenheiten des Staates informiert zu werden; das oberste Kommando über die lussischen Streitkräfte auszuüben und das Recht auf Begnadigung in Übereinstimmung mit dem Gesetz auszuüben. Alle Botschafter und andere diplomatische Vertreter sind von ihm akkreditiert, und ausländische Vertreter in Lusslien sind bei ihm akkreditiert. Er drückt auch die Zustimmung des Staates aus, durch Verträge internationale Verpflichtungen einzugehen; und er erklärt nach Genehmigung durch die Folkforsamling Krieg oder Frieden.
In der Praxis sind seine Aufgaben meist zeremoniell, und die Verfassungsbestimmungen sind so formuliert, dass der strenge neutrale und unpolitische Charakter seiner Rolle deutlich wird. Tatsächlich haben die Verfassungsväter die Ausdrücke „dem König obliegend“ sorgfältig verwendet und bewusst andere Ausdrücke wie „Befugnisse“, „Fakultäten“ oder „Kompetenzen“ weggelassen, wodurch jegliche Vorstellung von monarchischen Vorrechten innerhalb der parlamentarischen Monarchie beseitigt wurde. Ebenso hat der König bei der Ausübung der oben genannten Funktionen keine höchste Freiheit; alle diese Funktionen werden „nach Verfassung und Gesetzen“ oder auf Ersuchen der Exekutive oder Ermächtigungen der Legislative gestaltet, eingeschränkt oder ausgeübt.
Das Staatsoberhaupt genießt politische Immunität.
Exekutive
Auf nationaler Ebene wird die Exekutivgewalt in Groß-Lusslien von der Regierung in Lenn ausgeübt. Die Regierung besteht aus einem Ministerpräsidenten (Lussisch: Statsminister), einem oder mehreren stellvertretenden Ministerpräsidenten, bekannt als Visestatsminister, und allen anderen Ministern. Das Kollegialorgan, das sich aus dem Ministerpräsidenten, den stellvertretenden Ministerpräsidenten und allen anderen Ministern zusammensetzt, wird als Ministerrat bezeichnet. Die Regierung ist sowohl für die Innen- und Außenpolitik als auch für die Verteidigungs- und Wirtschaftspolitik zuständig. Seit dem 14. April 2515 ist Alexander Becht der lussische Ministerpräsident. Seit dem 14. April 2515 besteht die bestehende Regierung aus Ministerpräsidenten Alexander Becht sowie 13 Ministerien.
Die Verfassung legt fest, dass der König nach den Wahlen nach Rücksprache mit allen in der Abgeordnetenkammer (Folkforsamling) vertretenen Fraktionen einen Kandidaten für den Posten des Ministerpräsidenten durch den Präsidenten der Abgeordnetenkammer vorschlägt. Der Kandidat stellt dann das politische Programm seiner Regierung vor und bittet um das Vertrauen des Abgeordnetenhauses. Wenn die Folkforsamling ihm mit absoluter Mehrheit das Vertrauen gewährt, ernennt ihn der König formell zum Ministerpräsidenten; wenn er keine absolute Mehrheit erhält, wartet die Abgeordnetenkammer 48 Stunden, um erneut abzustimmen, wobei in diesem Fall eine einfache Mehrheit genügt. Wenn er oder sie wieder scheitert, dann präsentiert der König andere Kandidaten, bis einer das Vertrauen gewinnt. Wenn jedoch nach zwei Monaten kein Kandidat es erhalten hat, dann löst der König die Folkforsamling auf und fordert Neuwahlen mit Zustimmung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer. In der Praxis ist der Kandidat zumeist der Spitzenkandidat der Partei, die die meisten Sitze in der Folkversamling erhalten hat.
Legislative
Das lussische Parlament, offiziell bekannt als Kongress des Königreichs Groß-Lusslien, besteht aus einer Abgeordnetenkammer und einem Senat. Das lussische Zweikammersystem ist jedoch ungleich ausgerichtet, da die Kammer gegenüber dem Senat insbesondere seit der vierten Staatsreform (2443) zahlreichere und wichtigere Zuständigkeiten besitzt. Der Senat hat seitdem eine eher beratende Funktion. Beide Kammern sind im Schloss Bernstappen in Lenn untergebracht und beraten über Gesetzesvorschläge und die Überprüfung der Maßnahmen des Kabinetts.
Die Abgeordnetenkammer ist das primäre Gesetzgebungsorgan; der Senat fungiert nur als Treffpunkt der Provinzgemeinschaften.
Abgeordnetenkammer
Die Abgeordnetenkammer hält ihre Plenarsitzungen im Schloss Bernstappen in Lenn ab. Zulassungsvoraussetzungen für die Kammer sind ein Mindestalter von 21 Jahren, die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz in Lusslien.
Die normale Amtszeit der Abgeordnetenkammer beträgt vier Jahre. Wahlen werden durchgeführt, wenn die Regierung das Vertrauen des Parlaments verliert, die Regierungskoalition zusammenbricht, die Amtszeit des Repräsentantenhauses abläuft oder wenn keine Regierungskoalition gebildet werden kann.
Die Kandidatenlisten werden den Wählern mindestens 14 Tage vor der Wahl in die zur Verfügung gestellt. Jede Kandidatenliste ist nummeriert, wobei sich die Person an erster Stelle befindet, die als Spitzenkandidat bekannt ist. Der Spitzenkandidat wird in der Regel von der Partei ernannt, um ihren Wahlkampf zu leiten, und ist fast immer der politische Führer der Partei und Kandidat für das Amt des Premierministers.
Lussische Staatsbürger ab 18 Jahren haben das Wahlrecht. In Lusslien ansässige Bürger können wählen, wenn sie in einem Basisregister eingetragen sind. Lussische Bürger im Ausland können sich dauerhaft bei der Gemeinde Lenn registrieren lassen, sofern sie über einen aktuellen lussischen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
Die Abgeordnetenkammer ist die Hauptkammer des Kongresses, in der die Diskussion über Gesetzesvorschläge und die Überprüfung der Tätigkeit des Kabinetts stattfindet. Sowohl das Kabinett als auch die Abgeordnetenkammer selbst haben das Recht, Gesetze vorzuschlagen. Die Überprüfung der Handlungen des Kabinetts erfolgt in Form von formellen Verhören, was zu Anträgen führen kann, in denen das Kabinett aufgefordert wird, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen. Keine Person darf sowohl Mitglied des Parlaments als auch des Kabinetts sein.
Das Repräsentantenhaus ist auch für die erste Auswahlrunde für Richter am Obersten Gerichtshof Lussliens zuständig. Sie übermittelt der Regierung eine Liste mit drei Namen für jede freie Stelle.
Senat
Der Senat (lussisch „Senaat“) ist das Oberhaus des Kongresses. Seine 75 Mitglieder werden alle vier Jahre, innerhalb von drei Monaten nach den Provinzwahlen, von den Mitgliedern der acht Provinzen gewählt. Alle Provinzen haben je nach Bevölkerung ein unterschiedliches Wahlgewicht.
Mitglieder des Senats sind Teilzeitbeschäftigte, die oft auch andere Positionen innehaben. Sie erhalten eine Vergütung, die etwa ein Viertel des Gehalts der Mitglieder des Unterhauses beträgt. Im Gegensatz zum politisch bedeutsameren Repräsentantenhaus tritt es nur einmal pro Woche zusammen. Seine Mitglieder sind in der Regel erfahrene Politiker oder Teilzeitpolitiker auf nationaler Ebene, die oft andere Rollen haben.
Judikative
Die mit Abstand zahlreichsten sind die ordentlichen Gerichte, die sich mit Straf- und Zivilsachen befassen. Der Königliche Gerichtshof ist das oberste ordentliche Gericht und zugleich das höchste Berufungsgericht. Fachgerichte verhandeln Fälle des Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Patentrechts. Die Verfassungsgerichte konzentrieren sich auf die gerichtliche Überprüfung und die verfassungsmäßige Auslegung. Das Königliche Verfassungsgericht ist das oberste Gericht für Verfassungsangelegenheiten. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Königlichen Verfassungsgericht und dem Königliche Gerichtshof besteht darin, dass das Königliche Verfassungsgericht nur angerufen werden kann, wenn es sich um eine Verfassungssache innerhalb eines Falles handelt (z.B. eine mögliche Verletzung der Menschenrechte in einem Strafverfahren), während der Bundesgerichtshof in jedem Fall angerufen werden kann.
Politische Parteien
→ Hauptartikel: Parteien in Lusslien
Militär
Außenpolitik
Wirtschaft
Infrastruktur
Energie
Tourismus
Kultur
Sport
Architektur
Feste
Staaten in Akronor | |
---|---|