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Die Kommission und die Mitglieder des Staatenverbund Akronor ersehen die Unterstützung der für den Giftgasangriff auf Jamban verantwortlichen Rebellen durch haladische Staatsorgane als erwiesen. Der in Jamban eingesetzte Nervenkampfstoff Punir wurde in Haladien hergestellt und stammt aus dem haladischen Miitärapparat.
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Die Haladische Regierung muss die Waffenlieferung an mandhische Rebellen mit sofortiger Wirkung einstellen und dafür die Handels- und Lieferbewegungen in und von mandhischen Grenzregionen der letzten zwei Monate offenlegen. Folgende Sanktionen gelten bis zur Einstellung von Waffen- und Kampfstofflieferungen nach Mandhu für den Haladischen Staat:
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*Verbot der direkten oder indirekten Einfuhr, Ausfuhr oder Weitergabe sämtlicher Verteidigungsgüter, die im Bürgerkriegsland Mandhu verwendet werden könnten
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*Verbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die für militärische Zwecke oder von militärischen Endnutzern in Mandhu verwendet werden können
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*Einfrieren von Vermögensbeständen der haladischen Militärführung im Ausland
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==Antragsteller==
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Antragsteller ist die Akronoische Kommission, repräsentiert durch Kommissionspräsidentin [[Sônia Bosco Mantovani]] und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Mandat Westakronor und Rythanien.

Version vom 20. April 2021, 12:32 Uhr

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Akronoischer Zollraum Ja Ja Ja Ja Ja
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Akronoische Währungsunion Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Akronoisches Zentrum für Raumfahrt Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Akropol Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
IADN Ja Ja Ja Ja
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ITUF025

Die ITUF-Resolution 025 ist eine vorgeschlagene Sanktionierungsmaßnahme zum Nachteil von Haladien, eingebracht durch den Staatenverbund Akronor infolge des Giftgasangriffs auf Jamban durch mandhische Rebellen.

Inhalt

Die Kommission und die Mitglieder des Staatenverbund Akronor ersehen die Unterstützung der für den Giftgasangriff auf Jamban verantwortlichen Rebellen durch haladische Staatsorgane als erwiesen. Der in Jamban eingesetzte Nervenkampfstoff Punir wurde in Haladien hergestellt und stammt aus dem haladischen Miitärapparat.

Die Haladische Regierung muss die Waffenlieferung an mandhische Rebellen mit sofortiger Wirkung einstellen und dafür die Handels- und Lieferbewegungen in und von mandhischen Grenzregionen der letzten zwei Monate offenlegen. Folgende Sanktionen gelten bis zur Einstellung von Waffen- und Kampfstofflieferungen nach Mandhu für den Haladischen Staat:

  • Verbot der direkten oder indirekten Einfuhr, Ausfuhr oder Weitergabe sämtlicher Verteidigungsgüter, die im Bürgerkriegsland Mandhu verwendet werden könnten
  • Verbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die für militärische Zwecke oder von militärischen Endnutzern in Mandhu verwendet werden können
  • Einfrieren von Vermögensbeständen der haladischen Militärführung im Ausland

Antragsteller

Antragsteller ist die Akronoische Kommission, repräsentiert durch Kommissionspräsidentin Sônia Bosco Mantovani und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Mandat Westakronor und Rythanien.