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+ | *Internationale Ächtung der Herstellung, des Gebrauchs, des Verkaufs und der Weitergabe des Nervenkampfstoffes Punir und ähnlicher Neurotoxinen | ||
+ | *Verbot von Finanzdienstleistungen an den haladischen Militärapparat, die zur Entwicklung und Forschung an Nervenkampfstoffen beitragen könnten | ||
+ | *Verhängen eines Kriegswaffenembargos gegen Haladien durch das Verbot aller Waffenexporte aus dem Land mit Ausnahme von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehörigem Material - wobei die Mitgliedsstaaten den Sicherheitsrat fünf Tage vor dem Verkauf der Waffen benachrichtigen müssen | ||
+ | *Ermächtigung der Mitgliedsstaaten, in Übereinstimmung mit ihren nationalen Behörden und Gesetzen und im Einklang mit dem Völkerrecht haladische Fracht auf dem Land-, See- und Luftweg zu inspizieren und alle Güter zu vernichten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie zur Herstellung von Nervenkampfstoffen dienen könnten | ||
+ | *Bekräftigung des Engagements des Sicherheitsrats für eine friedliche, diplomatische Lösung des Bürgerkriegs in Mandhu | ||
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==Antragsteller== | ==Antragsteller== | ||
Antragsteller ist die Akronoische Kommission, repräsentiert durch Kommissionspräsidentin [[Sônia Bosco Mantovani]] und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Mandat Westakronor und Rythanien. | Antragsteller ist die Akronoische Kommission, repräsentiert durch Kommissionspräsidentin [[Sônia Bosco Mantovani]] und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Mandat Westakronor und Rythanien. |
Version vom 11. Mai 2021, 11:09 Uhr
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Organisationsstruktur
Organisation | OS |
WT |
GL |
VSN |
DZR |
GR |
TR |
LV |
EK |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Staatenverbund Akronor | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |
Akronoischer Zollraum | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||
AKOM | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | ||
Akronoische Währungsunion | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |||
Akronoisches Zentrum für Raumfahrt | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Akropol | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | |
IADN | Ja | Ja | Ja | Ja | |||||
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ITUF025
Die ITUF-Resolution 025 ist eine vorgeschlagene Sanktionierungsmaßnahme zum Nachteil von Haladien, eingebracht durch den Staatenverbund Akronor infolge des Giftgasangriffs auf Jamban durch mandhische Rebellen.
Inhalt
Die Kommission und die Mitglieder des Staatenverbund Akronor ersehen die Unterstützung der für den Giftgasangriff auf Jamban verantwortlichen Rebellen durch haladische Staatsorgane als erwiesen. Der in Jamban eingesetzte Nervenkampfstoff Punir wurde in Haladien hergestellt und stammt aus dem haladischen Miitärapparat.
Die Haladische Regierung muss die Waffenlieferung an mandhische Rebellen mit sofortiger Wirkung einstellen und dafür die Handels- und Lieferbewegungen in und von mandhischen Grenzregionen der letzten zwei Monate offenlegen. Folgende Sanktionen gelten bis zur Einstellung von Waffen- und Kampfstofflieferungen nach Mandhu für den Haladischen Staat:
- Verbot der direkten oder indirekten Einfuhr, Ausfuhr oder Weitergabe sämtlicher Verteidigungsgüter, die im Bürgerkriegsland Mandhu verwendet werden könnten
- Verbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die für militärische Zwecke oder von militärischen Endnutzern in Mandhu verwendet werden können
- Einfrieren von Vermögensbeständen der haladischen Militärführung im Ausland
Änderung
Am XX.05.2521 reichte die Akronoische Kommission einen geänderten Resolutionsentwurf ein. Aufgrund der Kritik des südkarpatischen Tanmanats wurde das globale Embargo von Verteidigungsgütern aus der Resolution gestrichen und mildere Sanktionen vorgeschlagen. Der neue Resolutionsentwurf sieht folgendes vor:
- Internationale Ächtung der Herstellung, des Gebrauchs, des Verkaufs und der Weitergabe des Nervenkampfstoffes Punir und ähnlicher Neurotoxinen
- Verbot von Finanzdienstleistungen an den haladischen Militärapparat, die zur Entwicklung und Forschung an Nervenkampfstoffen beitragen könnten
- Verhängen eines Kriegswaffenembargos gegen Haladien durch das Verbot aller Waffenexporte aus dem Land mit Ausnahme von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehörigem Material - wobei die Mitgliedsstaaten den Sicherheitsrat fünf Tage vor dem Verkauf der Waffen benachrichtigen müssen
- Ermächtigung der Mitgliedsstaaten, in Übereinstimmung mit ihren nationalen Behörden und Gesetzen und im Einklang mit dem Völkerrecht haladische Fracht auf dem Land-, See- und Luftweg zu inspizieren und alle Güter zu vernichten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie zur Herstellung von Nervenkampfstoffen dienen könnten
- Bekräftigung des Engagements des Sicherheitsrats für eine friedliche, diplomatische Lösung des Bürgerkriegs in Mandhu
Antragsteller
Antragsteller ist die Akronoische Kommission, repräsentiert durch Kommissionspräsidentin Sônia Bosco Mantovani und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Mandat Westakronor und Rythanien.